fbpx

Nutzungsbedingungen – DE

1. Service / Anwendungsbereich

a) SONECT AG (nachfolgend «SONECT» genannt) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, Schweiz.
b) Alle Referenzen in diesem Dokument beziehen sich auf beide Geschlechter.
c) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung der von SONECT angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend «Dienste» genannt), insbesondere die Nutzung der SONECT App (nachfolgend «App» genannt) durch die Händler und Shop Inhaber (nachfolgend «Anbieter» genannt) und Privatpersonen (nachfolgend «Kunde» genannt). Zu diesen Dienstleistungen gehören auch Zahlungsfunktionen und Zusatzfunktionen (z. B. Drittanbieterangebote), die auf der Website www.SONECT.ch und in der App beschrieben sind.

2. Zugriff auf SONECT-Dienste

a) Die Dienste können auf jedem Mobiltelefon, welches auf dem Schweizer Markt verfügbar ist und auf dem die SONECT App installiert werden kann, genutzt werden. Die App muss auf einem Mobiltelefon installiert sein, das auf iOS (Version 9 oder höher) oder Android läuft (Version 4.3 oder höher).
b) Die Dienste können von Anbietern / Kunde mit einem Mobiltelefon, das in ihrem Namen registriert worden ist und auf dem die App installiert ist, zugegriffen werden.
c) Territoriale Einschränkung: Aufgrund von regulatorischen Anforderungen kann SONECT bestimmte Zahlungsfunktionen und Funktionen ausserhalb der Schweiz nicht anbieten.
d) Jeder Anbieter / Kunde darf nur einen virtuellen Wallet (nachfolgend «Wallet» genannt) verwenden; Der Begriff wird verwendet, um auf das verfügbare Guthaben in der App zu verweisen.

3. Registrierung, Identifizierung und Kontolimit

Anbieter

a) Der Anbieter wird während des Herunterladens und der Einrichtung der App gebeten, seine Mobiltelefonnummer einzugeben. Dies wird aus Sicherheitsgründen überprüft. Falls sich die Telefonnummer des Anbieters geändert hat, muss SONECT kontaktiert werden, damit die neue Nummer registriert wird.
b) Nach der Registrierung mit den persönlichen Daten, darf der Anbieter während der ganzen Benutzung der App nicht mehr als CHF 3,000 im Wallet besitzen (das Wallet wird benötigt um Guthaben für das ausgelieferte Bargeld zu sammeln). Damit die SONECT-Services wieder genutzt werden können, muss das Guthaben aus dem Wallet auf das Bankkonto des Anbieters übertragen werden.
c) Falls vertraglich nicht anders geregelt, kann der Anbieter unsere Dienste seinen Kunden gratis anbieten, es fallen keine Gebühren für den Anbieter an. Der Anbieter kann während dem Registrierungsprozess ein Limit für den maximal verfügbaren Bargeldbetrag pro Transaktion definieren.
d) Innerhalb der App können Auszahlungslimits festgelegt werden.
e) Unter bestimmten Umständen kann sich SONECT nach eigenem Ermessen erlauben die Identität des Anbieters (schriftlich oder mündlich) zu überprüfen.
f) Falls der Bargeldbezug auf einem registrierten Mobiltelefon stattfindet, wird SONECT keine weitere Verifizierung durchführen, um weitere Zahlungen zu tätigen.

Kunde

a) Der Kunde wird während des Herunterladens und der Einrichtung der App gebeten, seine Mobiltelefonnummer einzugeben. Dies wird aus Sicherheitsgründen überprüft. Falls sich die Telefonnummer des Kunden geändert hat, muss SONECT kontaktiert werden, damit die neue Nummer registriert wird.
b) Ein Kunde hat nach der Registrierung ein monatliches Limit von CHF 200. Um die Limite zu erhöhen, muss sich der Kunde zusätzlich (nach den Vorgaben des Regulators) identifizieren. Die Identifikation wird vollständig in der App gemacht.
c) Nach der Identifizierung und der Limitenerhöhung beträgt die monatliche Limite CHF 4000 und ist begrenzt auf CHF 15000 pro Kalenderjahr. Kunden können nie mehr als CHF 3000 auf dem Wallet besitzen.
d) Es können weitere sicherheitsrelevante oder gesetzlich vorgegebene Limiten eingeführt werden
e) Das verfügbare Guthaben ist nicht verzinslich.
f) Guthaben werden nach 60 (sechzig) Tagen nach Aufladung auf das in der Registrierung angegebene Bankkonto ausbezahlt.

4. Bargeldausgabe, Bargeldbezug, Freigabe und Verarbeitung

Anbieter

a) Der Anbieter verbindet sein Wallet mit einem Händlerkonto, auf dem die genaue Summe an erfolgten Bargeldausgaben ausbezahlt wird. Die Bezahlung (siehe Abschnitt 6) und die Bargeldabhebung können gleichzeitig erfolgen, abhängig von der gewählten Top-Option.
b) Der Anbieter ist für sämtliches betrügerisches Verhalten haftbar. Dazu gehört die Verteilung von gefälschtem Bargeld sowie Betrug und/oder Ausbeutung des Systems. Je nach Feedback, kann ein Anbieter davon ausgeschlossen werden SONECT Dienste anzubieten.
c) Der Provider darf nur Bargeld aushändigen, das vollständig intakt und nicht verunreinigt ist. Banknoten und Münzen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gefälscht sind oder andere Auffälligkeiten aufweisen, dürfen nicht an Endkunden ausgehändigt werden. Der Anbieter und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die Banknoten und Münzen einer Sichtkontrolle zu unterziehen und die Oberfläche und das Material zu prüfen. Die Anbieter stellen sicher, dass das Personal ausreichend geschult und mit den örtlich geltenden Vorschriften vertraut ist, um diese Aufgaben zu erfüllen. Für den Fall, dass gefälschte Banknoten und Münzen von den Händlern ausgehändigt werden, unternimmt SONECT rechtliche Schritte gegen den Anbieter und den/die jeweiligen Mitarbeiter.
d) Der Anbieter muss wissen, dass Kunden Bargeld, das während der Erbringung der Dienstleistung durch ein Sonect-Geschäft ausgehändigt wird, zurückweisen und das Geschäft bitten können, andere Banknoten oder Münzen auszuhändigen, wenn die Banknoten oder Münzen nicht intakt sind, verschmutzt sind, der Verdacht besteht, dass es sich um Fälschungen handelt oder andere Anomalien aufweisen
e) Jede Streitigkeit zwischen einem Anbieter und einem Kunden, bei der es um Gelder geht, die während der Bereitstellung eines Sonect-Dienstes entstehen und die nicht zwischen den beiden Parteien beigelegt werden können, muss dem Helpdesk sofort und unverzüglich nach der Transaktion mitgeteilt werden. Beide Parteien müssen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit Sonect Nachforschungen anstellen kann. Sonect kann weitere Informationen von den Parteien anfordern. Beide Parteien müssen in gutem Glauben an der Klärung der relevanten Umstände mitwirken.
f) Sonect überwacht alle Transaktionen, um die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze und anderer anwendbarer Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Sonect behält sich das Recht vor, den Dienst zu beenden, falls das Verhalten des Kunden oder des Anbieters zu einem verdächtigen oder betrügerischen Verhalten führen sollte. Sonect ist dafür verantwortlich, verdächtiges oder betrügerisches Verhalten an andere Finanzinstitute oder an die Aufsichtsbehörde zu melden, wenn Sonect dazu verpflichtet ist.
g) Der Anbieter ist dafür verantwortlich, kriminelle Aktivitäten eines Mitarbeiters sowie generell jedes andere Verhalten zu verhindern, das nicht im Einklang mit der Förderung einer guten und treuen Beziehung zu Kunden steht. Sonect verfolgt jede Beschwerde oder Forderung, die von Kunden eingeht, und führt eine Aufzeichnung in Form einer Liste. Abhängig von der Schwere des Problems oder der Häufigkeit, mit der Beschwerden gemeldet werden, behält sich Sonect das Recht vor, den Dienst zu beenden.
h) Der Anbieter muss bei der Bereitstellung der Sonect-Dienste die volle Kontrolle über die Aktivitäten seiner Mitarbeiter gewährleisten. Alle Transaktionen müssen innerhalb der Geschäftsräume des Geschäfts an der eingetragenen Adresse des Geschäfts oder der juristischen Person stattfinden.
i) Der Anbieter muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die die Sonect-Dienstleistungen erbringen, gemäß den nationalen Bestimmungen angemessen im Umgang mit Bargeld (z.B. Erkennung von gefälschten, beschädigten oder ungültigen Banknoten) geschult sind. Sonect behält sich das Recht vor, die Kenntnisse der Mitarbeiter ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen.

Kunde

a) Der Kunde verbindet sein Wallet mit einer Zahlungsmethode. Die Bezahlung (siehe Abschnitt 6) und die Bargeldabhebung können gleichzeitig erfolgen, abhängig von der gewählten Top-up-Option.
b) Wird die Option Lastschrift gewählt, ermächtigt der Kunde SONECT, einzelne Daten zur Überprüfung seiner Bonität an Dritte weiterzugeben.
c) Kunden können Bargeld, das während der Erbringung der Dienstleistung von einem Sonect-Geschäft ausgegeben wird, zurückweisen und das Geschäft bitten, andere Banknoten oder Münzen auszugeben, wenn die Banknoten oder Münzen nicht intakt sind, verunreinigt sind, der Verdacht besteht, dass sie gefälscht sind oder andere Anomalien aufweisen
d) Hat der Kunde bei einer Abhebungstransaktion im Rahmen der Sonect-Dienste Banknoten und Münzen angenommen, die den unter c genannten Eigenschaften entsprechen, muss der Kunde das Problem unverzüglich und ohne Verzögerung direkt in den Räumlichkeiten lösen, in denen die Transaktion stattgefunden hat.

5. Referenzkonto

Die Belastungen müssen aus regulatorischen Gründen über ein Referenzkonto erfolgen. Das Referenzkonto muss auf den Namen des Anbieters / Kunden lauten und sich bei einer in der Schweiz zugelassenen Bank befinden.

6. Zahlungsfunktion

a) Der Anbieter / Kunde kann mit seinem Mobiltelefon und deren virtuellen Wallets bargeldlose Zahlungen über Shop Checkouts (Points of Sale / POS), Geldautomaten, über das Internet sowie über andere Apps und auch an andere Anbieter (P2P; gemäss Ziffer 3.d) erhalten.
b) Wallet-Zahlungen werden direkt vom entsprechenden Wallet abgebucht. Der Anbieter / Kunde akzeptiert alle Zahlungen, die dem virtuellen Wallet belastet werden, vorbehaltlich der entsprechenden Sicherheitsmerkmale (siehe 6.c weiter unten).
c) Das Empfangen von Zahlungen bleibt kostenlos, solange dies nicht zur gewerblichen Tätigkeit der empfangenden Partei gehört. Das Empfangen von Zahlungen als gewerbliche Tätigkeit unterliegt den Teilnahmebedingungen der Business-Anbieter / -Kunden.

7. Abbuchung der Zahlungen

Der Anbieter / Kunde erkennt die Gültigkeit aller Zahlungen an, die aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen resultieren und über ein Wallet durchgeführt. Solche Transaktionen werden innerhalb des Apps erfasst.

8. Kosten

a) Die Installation der App ist für den Anbieter / Kunde kostenlos.
b) Die Gebühren für die Dienstleistungen sind online unter www.sonect.ch unter „Preise“ veröffentlicht. Die Kunden werden transparent und direkt vor der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen über die App informiert.
c) Der Empfang von Zahlungen von anderen Parteien bleibt nur dann kostenlos, wenn es nicht zur gewerblichen Tätigkeit der empfangenden Partei gehört. Das Empfangen von Zahlungen als gewerbliche Tätigkeit unterliegt den Teilnahmebedingungen der Business Anbieter / Kunde.
e) Alle Gebühren, die von Dritten für die Nutzung eigener Dienste erhoben werden, unterliegen einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Anbieter / Kunde und sind nicht Teil dieser Vereinbarung.
f) Der Anbieter / Kunde wird über die App bezüglich aktuellen sowie neuen Gebühren benachrichtigt. Sollten dringende Preisänderungen bevorstehen, kann sich SONECT darauf beschränken, sie ohne über die App zu melden, zu veröffentlichen. Die Änderung gilt als anerkannt, sollte der Anbieter / Kunde die Vereinbarung nicht kündigen, bevor die betreffende Änderung in Kraft tritt (Ziffer 25). Der Anbieter / Kunde darf in Bezug auf Gebühren nicht beeinträchtigt werden, sollte er die Vereinbarung aufgrund von Gebührenänderungen und in Übereinstimmung mit dieser Klausel kündigen.
g) Der Anbieter kann pro Transaktion eine Provision erhalten. Diese wird direkt auf das Bankkonto gutgeschrieben.

9. Offsetting

Der Anbieter / Kunde ermächtigt SONECT, ausstehende Schulden des Anbieters / Kunde mit dem aktuellen SONECT-Guthaben zu verrechnen. Der ausbezahlte Betrag versteht sich inklusive aller anwendbaren Steuern & Gebühren.

10. Vertraulichkeit

SONECT ist gesetzlich verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Art der Handelsbeziehung und der Stammdaten (z. B. Name, Adresse) dem Zahlungsempfänger sowie an Dritte ausgehändigt werden, so dass die Erbringung von Dienstleistungen ermöglicht wird. Der Anbieter / Kunde ist sich bewusst, dass detaillierte Informationen über Handelsbeziehungen (z.B. Guthaben und Transaktionsdaten) grundsätzlich vertraulich sind, aber dass auf die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit verzichtet werden kann, um legitime Interessen von SONECT zu verteidigen; insbesondere in folgenden Fällen:
a) Bestand einer gesetzlichen Informationspflicht
b) Verteidigung von SONECT gegen Ansprüche Dritter
c) Rechtsstreitigkeiten

11. Sperrung

Der Anbieter / Kunde muss sich bei SONECT melden, wenn er seine App sperren oder deaktivieren möchte. Zahlungen, die bis zum Zeitpunkt der Sperrung abgeschlossen wurden, gelten als belastet und können nicht rückwirkend storniert werden.

12. Änderungen der Nutzungsbedingungen und Sperrung des Zugangs

SONECT kann jederzeit die Nutzungsbedingungen ändern, aktualisieren sowie ergänzen. SONECT kann ebenfalls jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung der App und/oder den Zugang des Anbieters / Kunde teilweise oder vollständig sperren. Der Zugang kann aus technischen sowie rechtlichen Gründen eingeschränkt werden (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Anfragen von amtlichen Stellen, sowie aus Sicherheitsgründen).

13. Support

SONECT bietet dem Anbieter einen technischen Support in Form einer «help»-Funktion im App an. SONECT kann eine Drittpartei für die Bereitstellung von Support beauftragen, welche zu diesem Zweck Zugang zu relevanten Daten erhalten.

14. Sorgfaltspflicht der Anbieter / Kunde

Folgende Punkte sind in der Sorgfaltspflicht enthalten:
a) Um eine unerlaubte Benutzung durch Dritte zu verhindern, muss der Anbieter / Kunde sein Mobiltelefon schützen (z.B. mit einem Sperrcode).
b) Der Code innerhalb der App, der unter anderem für die Bargeld-Abhebung und für die Bestätigung von Zahlungen über einen bestimmten Betrag benötigt wird, ist geheim zu halten. Dieser Code darf unter keinen Umständen einer anderen Person zugänglich gemacht werden, ausser den eigenen dafür autorisierten Mitarbeitern.
c) Der gewählte Code darf nicht aus einer einfach zu erratenden Zahlenkombination bestehen (Telefonnummer, Geburtsdatum usw.).
d) Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, muss der Anbieter / Kunde selbst versuchen den Vorfall schnellstmöglich zu klären, so dass dessen Verlust oder Schaden minimiert werden kann. Der Anbieter / Kunde verpflichtet sich, der Polizei Straftaten zu melden.
e) Der Anbieter / Kunde bestätigt mit der Installation der App, dass er oder sie autorisiert ist die darin enthaltene Mobiltelefonnummer zu nutzen. Der Anbieter / Kunde ist für den Gebrauch und den Betrieb seines Mobiltelefons verantwortlich. Der Anbieter ist für sämtliche Konsequenzen der Nutzung der App auf seinem Mobiltelefon selbst verantwortlich.
f) Sobald der Anbieter / Kunde den Verdacht hat, dass Unbefugte Zugang zum Gerät haben, müssen die entsprechenden Passwörter sofort geändert, und SONECT darüber unterrichtet werden.
g) Sollte das Mobiltelefon geklaut werden oder verloren gehen, muss der Anbieter / Kunde SONECT sofort informieren, damit der Account gesperrt werden kann.

15. Missbrauch

Sollte die App ungewöhnliche Gebrauchsmuster identifizieren oder sollte Verdacht auf illegale sowie vertraglich verbotene Tätigkeiten bestehen, kann SONECT das Konto des Anbieters / Kunde jederzeit sperren; die Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung und ohne Entschädigung ändern, einschränken oder widerrufen; diese Vereinbarung sofort und ohne Entschädigung kündigen; und wenn nötig, Schadensersatzansprüche und eine Befreiung von Ansprüchen Dritter beantragen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Anbieter bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

16. Haftung

a) SONECT haftet im Falle einer vertraglichen Verletzung für Verluste und Schäden seitens des Anbieters / Kunde, ausser wenn SONECT nachweisen kann, dass die Verantwortung für diesen Verlust oder Schaden nicht bei SONECT liegt. Die Haftung von SONECT bei Verlust oder Beschädigung durch leichte Fahrlässigkeit wird hiermit ausgeschlossen. SONECT entschädigt Material- oder Vermögensschäden in Höhe von maximal CHF 3,000 pro Fall.
b) Die Haftung von SONECT für Verluste und Schäden, vernachlässigte Gewinne und/oder Datenverlust ist hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vereinbart ist. SONECT haftet nicht für die illegale oder ausservertragliche Nutzung der App.
c) Der technische Zugang zu den betreffenden Dienstleistungen ist Aufgabe des Anbieters / Kunde. SONECT übernimmt keine Haftung für den Netzbetreiber (Dienstleistungserbringer) und lehnt die Verantwortung für die Hardware und Software, die für die Nutzung des Dienstes erforderlich sind, ab, soweit gesetzlich nichts anderes vereinbart ist.
d) Die Haftung von SONECT ist für Verluste oder Beschädigungen seitens des Anbieters / Kunde, Übertragungsfehlern, höherer Gewalt, technischen Mängeln oder Ausfällen (Ausfall von beacons oder der Internetverbindung), illegaler Eingriffe in Telekommunikationsgeräte und Netzwerke, Netzüberlastung, absichtliche Sperrung des elektronischen Zugangs durch Dritte und sonstige Vorfälle, soweit gesetzlich nicht anders festgelegt ist, absolut ausgeschlossen.
e) Insbesondere übernimmt Sonect keine Gebühren der Kunden, die dadurch entstehen, dass Kunden aufgrund des Nichtfunktionierens der Sonect-Dienste alternative Abhebungsmöglichkeiten von ihrem Bankkonto nutzen.
f) SONECT bemüht sich eine ununterbrochene Nutzung der App zu ermöglichen. SONECT kann in dieser Hinsicht jedoch nichts garantieren. SONECT behält sich ausdrücklich vor, im Falle eines erhöhten Sicherheitsrisikos, Ausfälle sowie für Wartungszwecke den Zugang zur App und/oder den entsprechenden Diensten jederzeit zu unterbrechen. Sofern SONECT mit ordnungsgemässer Sorgfalt arbeitet, übernimmt der Anbieter / Kunde alle Verluste oder Schäden, die sich aus solchen Unterbrechungen ergeben.
g) Anbieter und Kunden sind für jegliches Verhalten im Zusammenhang mit der Verwendung und Verteilung von gefälschten Banknoten haftbar
h) Anbieter und Kunden sind für jegliches betrügerisches Verhalten haftbar

17. Annahme von Verlust oder Beschädigung

SONECT übernimmt gemäss Ziffer 16 die Verantwortung für Verlust und Schaden, sofern der Anbieter nachweisen kann, dass er oder sie in Übereinstimmung mit den oben genannten Bedingungen gehandelt hat und dass der Anbieter / Kunde in keiner Form haftbar ist. SONECT muss über Verluste oder Schäden sofort informiert werden. Das entsprechende Formular muss innerhalb von zehn Tagen ab Datum der Kenntnisnahme des Anbieters / Kunde an SONECT ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

18. Social media

Die Webseite von SONECT kann Links zu Social-Media-Plattformen enthalten. Benutzer von den entsprechenden Social-Media-Plattformen können diese Links verwenden, um Profile von SONECT auf Social Media anzuzeigen. Identifikationsdaten werden zu diesem Zweck an die entsprechenden Social-Media- Plattformen gesendet. Die Aktivitäten auf den Social-Media-Plattformen werden nicht überprüft oder überwacht. SONECT übernimmt hierfür keine Haftung.

19. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen SONECT und dem Anbieter / Kunde erfolgt normalerweise über die App. SONECT kann sich gegeben Falls per E-Mail an den Anbieter / Kunde wenden, sofern der Anbieter / Kunde eine entsprechende E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Der Anbieter / Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der betreffenden E-Mail-Adresse. Der Anbieter / Kunde ist sich bewusst, dass die elektronische Kommunikation weder vertraulich noch sicher ist. Die Daten können von Dritten zugegriffen, beibehalten oder verändert werden und sogar verloren gehen. Sofern SONECT den Eingang der Nachricht in elektronischer Form nicht bestätigt hat, sollte der Anbieter davon ausgehen, dass SONECT die entsprechende Mitteilung nicht erhalten hat. SONECT übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Mitteilungen ergeben, die an SONECT durch E-Mail oder andere Übertragungsverfahren gesendet werden.

20. Datenschutz

SONECT verpflichtet sich die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen diesbezüglich sind in der SONECT-Datenschutzerklärung zum Anbieter / Kunde zu finden. Der Anbieter / Kunde akzeptiert, dass Daten, die während der Nutzung der App und über SONECT übertragen werden, über jurisdiktionale Grenzen hinaus übertragen werden können, selbst wenn die emittierende als auch die empfangende Partei sich in der Schweiz befinden.

21. Änderungen der Teilnahmebedingungen

SONECT kann die Teilnahmebedingungen jederzeit ändern. Die Anbieter / Kunde sind über sämtliche Änderungen im Voraus über geeignete Kanäle zu informieren. Anbieter / Kunde die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können die App von ihrem Mobiltelefon löschen, bevor die betreffenden Änderungen in Kraft treten. Sie sollen zudem ausdrücklich erklären, dass sie ihrem Wunsch nach und aufgrund der Änderungen der Teilnahmebedingungen, die Nutzung der betreffenden Dienste einstellen möchten.

22. Vorbehalte zu den gesetzlichen Vorschriften & Einschränkungen

Die Dienstleistungen werden vorbehaltlich aller Rechtsvorschriften über den Betrieb und die Nutzung von Mobiltelefonen, dem Internet und weitere dedizierte Infrastrukturen geliefert, dies sobald solche Massnahmen in Kraft treten. Die Nutzung von Diensten aus der Schweiz unterliegt den örtlichen gesetzlichen Beschränkungen und kann unter bestimmten Umständen gegen Gesetze anderer Länder verstossen. Der Anbieter / Kunde ist sich bewusst, dass im Rahmen der Handelsbeziehung Umstände auftreten können, in denen SONECT gesetzlich verpflichtet ist, Vermögen zu sperren, das Geschäftsverhältnis den zuständigen Behörden zu melden oder die Vereinbarung abzubrechen. Der Anbieter / Kunde verpflichtet sich auf Verlangen von SONECT alle benötigten Informationen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungs- oder Meldepflichten benötigt werden, zu sorgen.

23. Angebote von Dritten

SONECT bietet dem Anbieter / Kunde eine Plattform an, auf der personalisierte Rabatte und Promotionen angeboten werden können. Die betroffenen Anbieter solcher Promotionen sind für die entsprechenden Inhalte, Angebote, Mitteilungen und Treueprogramme allein verantwortlich. SONECT ist weder für Gutscheine noch Treuepunkte, die nicht eingelöst werden können, verantwortlich. Dasselbe gilt für offene, verlorene oder fehlende Treuepunkte, sowie deren Treuekarten. SONECT kann darüber hinaus unter keinen Umständen für Treuepunkte oder Gutscheine verantwortlich gemacht werden, die durch die Kündigung des betreffenden Treueprogramms seitens des Lieferanten nicht zurückgenommen werden.

24. Geistiges Eigentum

Dem Anbieter / Kunde wird für die Dauer dieser Vereinbarung nicht übertragbare sowie nicht ausschliessliche Rechte zur Nutzung der App zugewiesen. Inhalt und Umfang dieser Rechte gelten in diesen Teilnahmebedingungen. SONECT, sowie betroffene Dritte, behalten das Recht auf sämtliche Rechte des geistigen Eigentums. SONECT soll für Ansprüche Dritter, die basierend auf Verletzung von geistiges Eigentum erfolgen, nicht haften.

25. Dauer und Kündigung

Die Handelsbeziehung zwischen dem Anbieter / Kunde und SONECT wird für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Nutzer kann die App jederzeit löschen, und jeder Vertragspartner kann die Kündigung auch schriftlich erteilen. Das Löschen der App beendet die laufende Teilnahme an möglichen SONECT Treueprogrammen oder Promotionen. Alle Loyalitätspunkte, sowie vom Nutzer angesammelte Gutscheine werden dadurch gelöscht.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit es gesetzlich zulässig ist, unterliegen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter / Kunde und SONECT ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und internationalen Verträgen. Soweit nicht gesetzeswidrig, entspricht die Gerichtsbarkeit über Rechtsverfahren jeglicher Art dem Gericht der Stadt Zürich (Schweiz).

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienstleistungen (im Folgenden – AGB werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebungen der Republik Litauen und der Europäischen Union, die die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen regeln, erstellt.
1.2. Die AGB regeln die Bedingungen für die Erbringung der Zahlungsdienstleistungen.
1.3. Gegenstand der AGB: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die wesentlichen Bedingungen zwischen dem Kunden und SONECT Europe fest, wenn der Kunde sich im System von SONECT Europe (im Folgenden – System) registriert, ein Konto eröffnet und die Zahlungs- und sonstigen Dienstleistungen von SONECT Europe in Anspruch nimmt.
1.4. Zusätzlich zu den vorliegenden AGB wird die Beziehung zwischen dem Kunden und SONECT Europe im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen von SONECT Europe auch durch die für den Kunden und SONECT E urope geltenden Rechtsakte, andere zwischen dem Kunden und SONECT Europe geschlossene Vereinbarungen sowie Regeln und Grundsätze der Angemessenheit, Gerechtigkeit und Fairness geregelt.

2. Definitionen

2.1. Die folgenden Begriffe haben, wenn sie in dieser Allgemeinen Geschäftsordnung oder in einem Dokument, auf das hier Bezug genommen wird, verwendet werden, folgende Bedeutung:
2.2. UAB SONECT Europe – auch “Unternehmen” – Handelsregisternummer: 305152431, ein Unternehmen mit eingetragenem Sitz unter Vokiečių str. 28-16, LT-01130, Vilnius, Litauen. UAB SONECT Europe ist ein autorisiertes E-Geld-Institut (EMI) mit der EMI-Lizenz Nr. 47, ausgestellt von der Litauischen Nationalbank am 25.04.2019 (nachfolgend – „Regulator“). UAB SONECT Europe wird von der Litauischen Nationalbank, Adresse: Gedimino pr. 6, Vilnius, Litauen; Telefon Nr. +370 800 50 500, Webseite: www.lb.lt, beaufsichtigt. Die Daten über UAB SONECT Europe werden im Register der juristischen Personen der Republik Litauen gesammelt und gespeichert. Kontaktieren Sie die UAB SONECT Europe per E-Mail – [email protected].
2.3. Konto – bedeutet das elektronische Geld- und Zahlungskonto, das der Kunde bei SONECT Europe eröffnet hat oder im Begriff ist zu eröffnen.
2.4. Kontoinformationsdienst – ist ein Online-Dienst, der konsolidierte Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehreren Zahlungsdienstleistern bereitstellt.
2.5. Kontoinformationsdienstleister – bezeichnet einen Zahlungsdienstleister, der geschäftliche Tätigkeiten im Sinne von Punkt 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausübt.
2.6. API – eine öffentlich zugängliche technische Schnittstelle für die Schnittlstelle von Zahlungsdienstleistern, Anbietern von Zahlungsinitiierungsdiensten, Anbietern von Kontoinformationsdiensten, anderen Zahlungsdienstleistern, Zahlern und Zahlungsempfängern, die gemäß einem delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission erstellt wurde, wie in Artikel 98 Teil 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) Nr. 2015/2366 genannt.
2.7. Authentifizierung – bezeichnet ein Verfahren, das es SONECT Europe ermöglicht, die Identität eines Zahlungsdienstnutzers oder die Rechtmässigkeit der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu überprüfen, einschließlich der Verwendung der persönlichen Sicherheitsinformationen des Nutzers.
2.8. Werktag – bedeutet der Tag, an dem SONECT Europe für den Geschäftsverkehr geöffnet ist und seine für die Ausführung von Zahlungstransaktionen erforderlichen Aktivitäten ausübt. Der Werktag ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder ein anderer nationaler Feiertag ist, der durch die Rechtsakte der Republik Litauen festgelegt ist.
2.9. Kommissionsgebühr – bedeutet eine Gebühr für eine Zahlungstransaktion und/oder damit verbundene Dienstleistungen, die von SONECT Europe erhoben wird.
2.10. Kunde – eine natürliche oder juristische Person, die die von SONECT Europe angebotenen Dienste als Zahler und/oder Zahlungsempfänger nutzt oder dies beantragt hat.
2.11. Kundenkonto – bedeutet das Profil des Kunden im System von SONECT Europe.
2.12. Überweisung – bezeichnet einen Zahlungsdienst zur Gutschrift eines Zahlungsvorgangs oder einer Reihe von Zahlungsvorgängen vom Zahlungskonto eines Zahlers auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers durch den Zahlungsdienstleister, der das Zahlungskonto des Zahlers führt, auf der Grundlage einer Anweisung des Zahlers.
2.13. Allgemeine Regeln – bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von SONECT Europe und allfälligen angegliederten Unternehmen angebotenen Zahlungsdienste.
2.14. Endnutzer – bezeichnet eine natürliche Person, die gemäss diesen AGB tätig ist und keine Ziele verfolgt, die mit der geschäftlichen, kommerziellen oder beruflichen Tätigkeit dieser Person in Einklang stehen.
2.15. Lastschrift – bezeichnet einen Zahlungsdienst zur Belastung des Zahlungskontos des Zahlers, bei dem eine Zahlungstransaktion vom Zahlungsempfänger auf der Grundlage der Zustimmung des Zahlers zum Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder zum eigenen Zahlungsdienstleister des Zahlers eingeleitet wird.
2.16. Dauerhafter Datenträger – bezeichnet jedes Instrument, das es dem Zahlungsdienstnutzer ermöglicht, persönlich an diesen Zahlungsdienstnutzer adressierte Informationen in einer Weise zu speichern, die für eine künftige Bezugnahme für einen dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraum zugänglich ist und die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.
2.17. Elektronisches Geld – bedeutet elektronisch, einschliesslich magnetisch, gespeicherter Geldwert in Form einer Forderung an den Emittenten, der bei Erhalt von Geldbeträgen zum Zwecke der Durchführung von Zahlungsvorgängen im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2015/2366 ausgegeben wird und der von einer anderen natürlichen oder juristischen Person als dem E-Geld-Emittenten akzeptiert wird.
2.18. Geldmittel – bedeutet Banknoten und Münzen, Schriftgeld oder elektronisches Geld.
2.19. Passwort – bedeutet eine statische alphanumerische Zeichenfolge, die Teil der starken Authentifizierungsdaten ist und ausschliesslich vom Kunden bestimmt wird. SONECT Europe hat weder Zugang zum Passwort, noch wird es vom Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt angefordert.
2.20. Zahler – eine natürliche oder juristische Person, die über ein Zahlungskonto verfügt und einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto zulässt, oder, wenn es kein Zahlungskonto gibt, eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsauftrag einreicht.
2.21. Zahlungsempfänger – eine natürliche oder juristische Person, die der beabsichtigte Empfänger der Geldmittel ist, die Gegenstand der Transaktion sind.
2.22. Zahlungsinitiierungsdienst – bezeichnet einen Dienst, der auf Antrag des Zahlungsdienstnutzers einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein Zahlungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister auslöst.
2.23. Zahlungsinitiierungsdienstleister – bezeichnet einen Zahlungsdienstleister, der geschäftliche Tätigkeiten im Sinne von Punkt 2.22 dieser Allgemeinen Regeln ausübt.
2.24. Zahlungsinstrument – bezeichnet ein personalisiertes Gerät bzw. personalisierte Geräte und/oder eine Reihe von Verfahren, die zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstanbieter vereinbart wurden und zur Auslösung eines Zahlungsauftrags verwendet werden.
2.25. Zahlungsauftrag – eine Anweisung des Zahlers oder des Zahlungsempfängers an den Zahlungsdienstleister, eine Zahlungstransaktion auszuführen.
2.26. Zahlungsdienstnutzer – bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsdienst in der Eigenschaft als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt.
2.27. Zahlungsdienstleister – bedeutet (i) eine Bank oder eine Zweigstelle einer ausländischen Bank; (ii) ein Zahlungsinstitut oder ein gemäss Rechtsakten gegründeten E-Geld-Institut oder eine Zweigstelle eines Zahlungsinstituts oder eines E-Geld-Instituts; (iii) andere ähnliche Finanzinstitute, die Zahlungsdienste anbieten.
2.28. Zahlungstransaktion – eine vom Zahler oder in seinem Namen oder vom Zahlungsempfänger veranlasste Handlung der Platzierung, des Transfers oder der Abhebung von Geldmitteln, unabhängig von den Verpflichtungen des Zahlers und des Zahlungsempfängers, die der Transaktion zugrunde liegen.
2.29. Personalisierte Sicherheitszugangsdaten – personalisierte Merkmale, die der Zahlungsdienstanbieter einem Zahlungsdienstnutzer zum Zwecke der Authentifizierung zur Verfügung stellt.
2.30. Dienstleistungen – bezeichnet die von SONECT Europe im Rahmen dieser AGB erbrachten Dienstleistungen.
2.31. Starke Kundenauthentifizierung – bedeutet eine Authentifizierung, die auf der Verwendung von zwei oder mehr Elementen basiert, die als Wissen (etwas, das nur der Benutzer kennt), Besitz (etwas, das nur der Benutzer besitzt) und Inhärenz (etwas, das der Benutzer ist) kategorisiert sind und die unabhängig voneinander sind, damit ein Bruch eines Elements die Zuverlässigkeit der anderen nicht gefährdet und so konzipiert ist, dass die Vertraulichkeit der Authentifizierungsdaten geschützt wird.
2.32. Kontoauszug – ein von SONECT Europe erstelltes und bereitgestelltes Dokument, das Informationen über die in dem betreffenden Zeitraum ausgeführten Zahlungstransaktionen enthält.
2.33. Dauerauftrag – bezeichnet den Zahlungsauftrag des Kunden, der an SONECT Europe für die Ausführung von regelmässigen Überweisungen vom Konto ausgestellt wird.
2.34. Partei – bedeutet SONECT Europe oder der Kunde.
2.35. Dritte – bedeutet jede andere Person als der Kunde und SONECT Europe.
2.36. Eindeutige Kennung – eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Symbolen, die dem Zahlungsdienstnutzer vom Zahlungsdienstleister vorgegeben wird und die vom Zahlungsdienstnutzer anzugeben ist, um einen anderen Zahlungsdienstnutzer und/oder das Zahlungskonto dieses anderen Zahlungsdienstnutzers für eine Zahlungstransaktion eindeutig zu identifizieren. Die eindeutige Kennung kann die individuelle Nummer nach der IBAN-Nummer sein.
2.37. Drittstaat – alle Staaten, die nicht als Mitgliedstaat bezeichnet werden.
2.38. Mitgliedstaat – Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Andorra, Monaco, San Marino und die Schweiz.
2.39 Händler oder “Sonect Shop” – Ein Kunde, der Sonect Services an andere Kunden oder Endnutzer anbietet
2.40. Website – bedeutet die Website von SONECT Europe unter der Adresse www.sonect.net.

SONECT Europe und der Kunde – der eine juristische Person ist – vereinbaren, dass die Artikel 4 (1), (2) und (3), Artikel 11 (1), (2) und (5), Artikel 29 (3), Artikel 37, 39, 41, 44, 51 und 52 des Gesetzes der Republik Litauen über den Zahlungsverkehr (Gesetz Nr. XIII-1092) für den Kunden, der eine juristische Person ist, nicht angewendet werden.

3. Dienstleistungen von SONECT Europe

3.1. Die von SONECT Europe angebotenen Dienstleistungen sind wie folgt:
3.1.1. Ausführung von Zahlungstransaktionen, einschliesslich Überweisungen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Benutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:
(a) Ausführung von Lastschriften, einschliesslich einmaliger Lastschriften;
(b) Ausführung von Zahlungstransaktionen über eine Zahlungskarte oder eine ähnliche Vorrichtung;
c) Ausführung von Überweisungen, einschließlich Daueraufträgen;
3.1.2. Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Akquisition von Zahlungsvorgängen;
3.1.3. Ausgabe und Rücknahme von elektronischem Geld;
3.1.4. Dienste, die die Einzahlung von Bargeld auf ein Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Operationen;
3.1.5. Dienste, die Bargeldabhebungen von einem Zahlungskonto sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Operationen ermöglichen;
3.1.6. Dienstleistungen zur Zahlungsinitiierung;
3.1.7. Kontoinformationsdienste.

4. Identifizierung des Kunden

4.1. Damit der Kunde das Konto bei SONECT Europe eröffnen und die SONECT Europe Services nutzen kann, muss er sich in der SONECT App registrieren und den Online-Fragebogen ausfüllen und alle angeforderten Dokumente hochladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pässe (oder andere Ausweisdokumente) des Kunden oder der wirtschaftlichen Berechtigten, wenn der Kunde eine juristische Person ist, Handelsregister, Unternehmens-/Organisationsstrukturpläne, Vollmachten für die Vertreter des Kunden usw., die vom SONECT Europe Team geprüft werden. SONECT Europe hat das Recht, die Eröffnung des Kontos zu verweigern, ohne die Gründe dafür zu erläutern. SONECT Europe versichert jedoch, dass eine solche Verweigerung immer auf wichtige Gründe gestützt wird, die SONECT Europe nicht offenlegen muss oder nicht offenlegen darf.
4.2. Der Kunde und/oder sein Vertreter werden mit Hilfe einer nicht-persönlichen Anwendung identifiziert und überprüft. Der Kunde kann entweder mit Hilfe einer Video- oder Fotoübertragungslösung identifiziert werden, zu der der Kunde nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens weitergeleitet wird (SONECT Europe ist auch in der Lage, den Kunden in der SONECT-App zu identifizieren). SONECT Europe hat das Recht, die Eröffnung des Kontos zu verweigern, ohne die Gründe dafür zu erläutern. SONECT Europe versichert jedoch, dass eine solche Verweigerung immer auf wichtige Gründe zurückzuführen ist, die SONECT Europe nicht preisgeben muss oder nicht preisgeben darf.
4.3. SONECT Europe stellt die Identität des Kunden, der eine natürliche Person ist, und des Vertreters des Kunden, der eine juristische Person ist, oder des Vertreters des Kunden, der eine natürliche Person ist (falls vorhanden), auf der Grundlage der Beschaffung gültiger persönlicher Ausweisdokumente (hauptsächlich Personalausweis oder Pass) fest, die das Foto, die Unterschrift, den Namen und die persönliche Identifikationsnummer dieser natürlichen Person und andere Daten enthalten.
4.4. SONECT Europe ist berechtigt, die Annahme anderer als der oben genannten persönlichen Ausweisdokumente zu verweigern.
4.5. SONECT Europe hat das Recht, die Annahme eines Personalausweises einer natürlichen Person abzulehnen, wenn der Personalausweis nicht genügend Daten zur Identifizierung der Person enthält.
4.6. Der Kunde – der eine juristische Person ist – wird durch seine Gründungsunterlagen, einen Auszug aus dem Register der juristischen Personen, der seinen Namen, den Identifikationscode der juristischen Person (Code der juristischen Person oder ein anderer dem Register der juristischen Personen zugeordneter Code) und andere Dokumente der juristischen Person, die die juristische Person und die Daten bestätigen, identifiziert.
4.7. SONECT Europe hat das Recht, vom Kunden zusätzliche Dokumente zu verlangen und/oder zusätzliche Fragen zu stellen, um das Konto zu eröffnen. SONECT Europe hat das Recht, den Kunden um zusätzliche Informationsquellen zu bitten, einschließlich Quellen für öffentliche Informationen.
4.8. Das Konto für den Kunden, der eine natürliche Person ist, kann vom Kunden selbst oder von seinem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter eröffnet werden. Das Konto für den Kunden, der eine juristische Person ist, kann durch den Leiter einer juristischen Person oder einen anderen Vertreter des Kunden eröffnet werden, der die in den Rechtsakten angegebene Befugnis hat. Durch die Registrierung des Kunden im System bestätigt der Vertreter des Kunden, dass der Vertreter ordnungsgemäss bevollmächtigt und/oder ordnungsgemäss gewählt oder ernannt ist, und – falls der Kunde eine juristische Person ist – die vom Vertreter vertretene juristische Person ordnungsgemäss gegründet wurde und rechtmässig arbeitet. Der Vertreter des Kunden muss sich in Übereinstimmung mit den im System festgelegten Verfahren ordnungsgemäss ausweisen, indem er die erforderlichen Dokumente (z.B. Unternehmensdokumente und/oder Vollmacht usw.) einreicht.
4.9. Der Kunde bestätigt, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Sollte es während der laufenden Geschäftsbeziehung zu Änderungen der angegebenen Daten kommen, erklärt sich der Kunde bereit, so schnell wie möglich, spätestens jedoch 5 (fünf) Werktage nach den Änderungen, aktualisierte Informationen zur Verfügung zu stellen.
4.10. Die vorliegenden AGB treten in Kraft, nachdem der Kunde sich im System registriert hat, die Bedingungen der vorliegenden AGB gelesen hat, seine Zustimmung zur Einhaltung dieser Regeln auf elektronischem Wege ausgedrückt hat und SONECT Europe den Antrag des Kunden genehmigt hat. Wenn der Kunde die Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Regeln nicht akzeptiert, kann der Kunde den Registrierungsprozess nicht erfolgreich abschließen und – als Folge davon – wird der Kunde keine vertraglichen Beziehungen mit SONECT Europe eingehen und die Dienste nicht nutzen können.
4.11. Vor der Registrierung im System und bevor der Kunde an diese Allgemeinen Regeln oder an ein Angebot gebunden ist, hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit diesen Allgemeinen Regeln – die auf der Website verfügbar sind – sowohl der Landessprache/den Landessprachen der Länder, in denen Sonect aktiv ist, als auch in englischer und in litauischer Sprache vertraut zu machen.
4.12. SONECT Europe hat das Recht und wird Daten und/oder Dokumente verlangen, die SONECT Europe zur Identifizierung des Kunden benötigt. Der Kunde wird aufgefordert, die spezifischen Daten und/oder Dokumente hochzuladen, während er den Fragebogen im Zuge des Registrierungsprozesses ausfüllt.
4.13. SONECT Europe hat das Recht, vom Kunden zu verlangen, dass er die Originaldokumente und/oder die Kopien der Dokumente, die von einem Notar oder einer anderen staatlich zugelassenen Person genehmigt wurden, zur Verfügung stellt.
4.14. SONECT Europe hat das Recht, vom Kunden, der eine juristische Person ist, die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer und die Vorlage einer gültigen Liste der Aktionäre der juristischen Person zu verlangen. Bei der Vorlage dieser Liste muss der Kunde bestätigen, dass eine gültige Liste der Aktionäre relevant und korrekt ist und dass die börsennotierten Aktionäre die Aktien in ihrem eigenen Namen und nicht im Namen Dritter kontrollieren (und wenn dies der Fall ist, müssen diese Umstände zusätzlich angegeben werden, wobei auch die Dritten anzugeben sind, die die Aktien tatsächlich verwalten). Wenn es nicht möglich ist, die Begünstigten der juristischen Person zu identifizieren, hat SONECT Europe das Recht, den Antrag abzulehnen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern.
4.15. In bestimmten Fällen hat SONECT Europe das Recht, den Kunden zur Sicherstellung der Identifizierung oder zur Erfüllung anderer notwendiger Aufgaben aufzufordern, ein bestimmtes, von SONECT Europe angegebenes Verfahren (z.B. WeChat, Skype und/oder Viber-Videoanruf) durchzuführen.
4.16. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber Dokumente (z.B. Vereinbarungen, Zustimmungen usw.) auf elektronischem Wege bestätigen (unterzeichnen) kann.
4.17. SONECT Europe hat das Recht, zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen zu verlangen, die sich auf den Kunden und/oder auf die von ihm durchgeführten Operationen beziehen. Wenn der Kunde die angeforderten Informationen und/oder Dokumente nicht zur Verfügung stellen kann, hat SONECT Europe das Recht, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern.
4.18. SONECT Europe hat das Recht und wird den Kunden in regelmässigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) auffordern, den Fragebogen des Kunden zu aktualisieren und alle ergänzenden, unterstützenden Dokumente, Daten und Informationen, einschließlich notariell beglaubigter und/oder ins Englische übersetzter Kopien der Dokumente (im Folgenden „Dokumente“), die sich auf die Sorgfaltspflicht beziehen, zur Verfügung zu stellen, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen.
4.19. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung über die Bestätigung des Kontos, Aktualisierungen der Dienstleistungen, geplante Änderungen der AGBS oder die Aussetzung der Dienstleistungen über das Konto des Kunden und zusätzlich über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.

5. Bereitstellung der Dienste

5.1. Der Kunde kann SONECT Europe die Anweisung erteilen, Gelder zugunsten eines Zahlungsempfängers durch Überweisung an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gutzuschreiben/zu belasten. Der Kunde kann SONECT Europe auch die Anweisung erteilen, regelmässig einen festen Geldbetrag zu einem bestimmten, wiederkehrenden Termin auf dasselbe Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag).
5.2. SONECT Europe eröffnet das Konto für den Kunden bei SONECT Europe auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. SONECT Europe erlaubt dem Kunden, Gelder auf dem Konto zu platzieren, zu überweisen, auszutauschen und für Überweisungen/Zahlungen zwischen Konten im internen System von SONECT Europe, für lokale und internationale Geldüberweisungen/Zahlungen zu halten sowie Gelder auf das Konto zu empfangen. Die Dienstleistungen von SONECT Europe werden nur dann erbracht, wenn der Kunde sich korrekt registriert und alle erforderlichen Informationen und Dokumente im SONECT Europe System zur Verfügung gestellt hat.
5.3. Die Authentifizierungsdaten für den Zugriff auf das Konto des Kunden werden vom Kunden festgelegt.
5.4. Die Authentifizierungsdaten beziehen sich auf:
5.4.1. Anmeldename – Telefonnummer des Kunden, die auf dem Antragsformular angegeben ist;
5.4.2. Passwort – eine statische alphanumerische Zeichenfolge, die ausschließlich vom Client bestimmt wird. SONECT Europe hat weder Zugang zum Passwort, noch wird es vom Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt angefordert.
5.4.3. Spezieller Code (TAN), den der Kunde beim Zugriff auf das Kundenkonto auf sein Mobiltelefon erhält.
5.5. Die SONECT-App ist durch PIN-Code, Fingerabdruck- oder Gesichtserkennungstechnologie geschützt.
5.6. Wenn der Kunde, nachdem er für den Zugriff auf sein Konto authentifiziert wurde, eine andere Anwendung öffnet und verwendet oder sein Gerät sperrt, wird der Kunde aufgefordert, sich vor dem Zugriff auf sein Konto erneut anzumelden. In jedem Fall darf jedoch die maximale Zeit ohne Aktivität des Kunden nach der Authentifizierung für den Online-Zugriff auf das Konto des Kunden nicht länger als 5 Minuten dauern. Nach 5 Minuten ist die Sitzung beendet und der Kunde wird aufgefordert, sich erneut anzumelden. Wenn die Authentifizierungsdaten 3 (drei) Mal falsch eingegeben werden, ist SONECT Europe berechtigt, diese Authentifizierungsdaten zu sperren. Der Kunde wird benachrichtigt, bevor die Sperre dauerhaft aufgehoben wird. Im Falle einer Sperrung der Authentifizierungsdaten wird der Kunde bei SONECT Europe einen Antrag stellen und die Überprüfung erneut durchführen. Erst nach erfolgreicher Überprüfung ist der Kunde berechtigt, auf Anfrage neue Authentifizierungsdaten zu erhalten.
5.7. Der Kunde muss die folgenden Informationen in einem Zahlungsauftrag angeben (innerhalb der EU/EE-Länder in EUR oder anderen EWR-Währungen):
5.7.1. Name des Zahlungsempfängers;
5.7.2. Eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers;
5.7.3. Währung;
5.7.4. Betrag.
5.8. Für die Ausführung von Zahlungsüberweisungsaufträgen (in Nicht-EWR-Länder in der Währung eines Nicht-EWR-Landes (Drittländer)) hat der Kunde folgende Angaben zu machen:
5.8.1. Name des Zahlungsempfängers;
5.8.2. Eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers;
5.8.3. Bestimmungsland;
5.8.4. Die Währung;
5.8.5. Betrag.
5.9. Der Kunde muss die Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen sicherstellen. Unleserliche, unvollständige oder falsche Angaben können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Zahlungstransaktionen führen. SONECT Europe kann die Ausführung des Zahlungsauftrags verweigern, wenn unleserliche, unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden.
5.10. Der Kunde bildet einen Zahlungsauftrag an SONECT Europe und stellt die erforderlichen Informationen über das System von SONECT Europe zur Verfügung.
5.11. Kunden, die die unter 3.1.4. und 3.1.5. genannten Dienstleistungen erbringen wollen, müssen über eine elektronische Registrierkasse verfügen, die über einen Prüfpfad aller Transaktionen mit ihren Verbrauchern und Kunden verfügt, dem Kunden eine Quittung (ausgedruckt oder digital) aushändigt, die alle gesetzlichen Anforderungen enthält, die Ausstellung von Rechnungen ermöglicht oder über ein anderes System oder Software oder Gerät verfügt, das alle oben genannten Merkmale aufweist. (z.B. POS oder andere Buchhaltungssoftware)

Eindeutige Kennung

5.11. SONECT Europe wird dem Konto entsprechend der eindeutigen Kennung, die in dem bei SONECT Europe eingegangenen Zahlungsauftrag angegeben ist, Geld gutschreiben oder belasten. Wenn der Zahlungsauftrag neben der eindeutigen Kennung zusätzliche Informationen enthält, haftet SONECT Europe nur für die Ausführung der Zahlungstransaktion gemäss der im Zahlungsauftrag angegebenen eindeutigen Kennung.
5.12. SONECT Europe hat das Recht, aber nicht die Pflicht, zu prüfen, ob die in dem bei SONECT Europe eingegangenen Zahlungsauftrag angegebene eindeutige Kennung mit dem Vor- und Nachnamen (Namen) des Kontoinhabers übereinstimmt. Wenn zum Zweck der Gutschrift auf dem Konto oder der Belastung des Kontos die oben genannte eindeutige Kennung an SONECT Europe übermittelt wird, gilt der Zahlungsauftrag als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn er gemäss der angegebenen eindeutigen Kennung ausgeführt wurde.
5.13. Wenn SONECT Europe prüft, ob die in dem erhaltenen Zahlungsauftrag angegebene eindeutige Kennung mit dem Vor- und Nachnamen (Namen) des Kontoinhabers übereinstimmt und einen offensichtlichen Unterschied zwischen der an SONECT Europe übermittelten eindeutigen Kennung und dem Vor- und Nachnamen (Namen) des Kontoinhabers feststellt, hat SONECT Europe das Recht, von der Ausführung einer solchen Zahlungstransaktion abzusehen und ist verpflichtet, den Kunden auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Weise darüber zu informieren.
5.14. Bei Überweisungen verwendet der Kunde die folgende eindeutige Kennung:
5.14.1. Wenn das Zielgebiet innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und Euro als Währung nutzt, dient die IBAN als eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers.
5.14.2. Falls das Zielgebiet innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und eine andere Währung als Euro nutzt, ist die eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers IBAN und BIC oder Bankkontonummer und BIC.
5.14.3. Wenn das Zielgebiet außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, wo die Währung entweder Euro oder eine andere Währung ist, ist die eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers IBAN und BIC oder Bankkontonummer und BIC.

Die Form und das Verfahren zur Erteilung der Zustimmung zur Einleitung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung einer Zahlungstransaktion
5.15. Die Zahlungstransaktion gilt nur dann als autorisiert, wenn der Kunde – als Zahler – seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion gegeben hat.
5.16. Die Zahlungstransaktion wird durch den Kunden – als Zahler – vor der Ausführung der Zahlungstransaktion autorisiert.
5.17. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion gemäss dem von SONECT Europe festgelegten Verfahren und in einer Form und Weise, die zwischen dem Kunden und SONECT Europe vereinbart wurde. Die Zustimmung zur Ausführung von Zahlungstransaktionen erfolgt durch eine Pop-up-Nachricht, die vom Kunden bestätigt wird, oder durch einen PIN-Code, der die Authentizität des Kunden belegt.
5.18. Wenn SONECT Europe Zahlungsinitiierungs- und/oder Kontoinformationsdienste anbietet, wird die Zustimmung erteilt, indem der Kunde personalisierte Sicherheitszugangsdaten, die zur sicheren Kundenauthentifizierung beim Zugriff auf ein bei einem anderen Dienstleister eröffnetes Online-Zahlungskonto verwendet werden, in die entsprechenden Felder, die von SONECT Europe bereitgestellt werden, eingibt und diese per Popup-Meldung auf dem Bildschirm des Geräts bestätigt.

Widerruf der Zahlungsaufträge

5.19. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsauftrags jederzeit, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit, wie unten beschrieben, widerrufen. Die Zustimmung zur Ausführung einer Reihe von Zahlungstransaktionen kann ebenfalls zurückgezogen werden, in diesem Fall wird jede zukünftige Zahlungstransaktion als nicht autorisiert betrachtet.
5.20. Der Kunde kann einen Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, sobald er bei SONECT Europe eingegangen ist, ausser in den in diesen AGB vorgesehenen Fällen.
5.21. Wird die Zahlungstransaktion vom Zahlungsempfänger oder über den Zahlungsempfänger veranlasst, kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht widerrufen, nachdem er dem Zahlungsempfänger seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion gegeben hat. SONECT Europe haftet nicht, wenn der Zahlungsempfänger einen Zahlungsauftrag ohne Einhaltung der in der Vereinbarung mit dem Zahler angegebenen Fristen erteilt.
5.22. Wenn SONECT Europe und der Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung einer Überweisung vereinbart haben (z.B. wenn der Kunde und SONECT Europe vereinbaren, dass die Ausführung einer Überweisung zu einem bestimmten vereinbarten Termin oder am Ende eines bestimmten Zeitraums beginnen soll, ist das im Dauer- oder Zahlungsauftrag im System von SONECT Europe angegebene oder anderweitig vereinbarte Datum für den Beginn der Ausführungsfrist massgeblich), kann der Kunde den Zahlungsauftrag oder den Dauerauftrag spätestens bis zum Ende des dem vereinbarten Termin vorausgehenden Geschäftstages widerrufen.
5.23. Nach Ablauf der oben genannten Fristen kann eine Zustimmung bei der Vereinbarung zwischen dem Kunden und SONECT Europe widerrufen werden, wobei insbesondere auch die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich ist.5.24. SONECT Europe hat das Recht, die in der Gebührenliste angegebene Kommissionsgebühr und Gebühren für den Widerruf des Zahlungsauftrags zu erheben.
5.25. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde, der eine juristische Person ist, seine SONECT Europe erteilte Zustimmung nicht zurücknehmen/aufheben kann.
5.26. Falls SONECT Europe ausschließlich Zahlungsinitiierungs- und/oder Kontodaten-Zahlungsdienste anbietet, kann der Zahler seine Zustimmung nicht mehr widerrufen, nachdem er SONECT Europe seine Zustimmung erteilt hat.

Ablehnung der Ausführung des Zahlungsauftrags

5.27. Wenn die oben genannten Bedingungen für die Ausführung des Zahlungsauftrags nicht erfüllt sind, kann SONECT Europe die Ausführung des Zahlungsauftrags verweigern. SONECT Europe wird den Kunden unverzüglich darüber informieren und, wenn möglich, die Gründe für die Verweigerung der Ausführung dieses Zahlungsauftrags angeben und Möglichkeiten aufzeigen, wie Fehler, die zu der Verweigerung geführt haben, behoben werden können, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist technisch nicht möglich oder durch Rechtsakte verboten.
5.28. Falls SONECT Europe aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von SONECT Europe liegen, offensichtlich nicht in der Lage ist, eine vom Kunden zur Verfügung gestellte eindeutige Kennung einem Zahlungsempfänger, einem Zahlungskonto oder dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird SONECT Europe den Kunden unverzüglich darüber informieren und, falls erforderlich, den Betrag der Zahlungstransaktion zurückerstatten. SONECT Europe wird den Kunden informieren, sobald der Fehler und die Unmöglichkeit der Zuweisung der eindeutigen Kennung festgestellt wird, und kann ihn um zusätzliche Angaben bitten oder, falls erforderlich, den Betrag der Zahlungstransaktion zurückerstatten. Vom Zahler für die Ausführung des Zahlungsauftrags gezahlte Kommissionsgebühren werden nicht zurückerstattet, und andere Gebühren, die mit der Rückerstattung von Geld verbunden sind und auf SONECT Europe erhoben werden, können vom Konto abgezogen werden.

Zeitpunkt des Eingangs von Zahlungsaufträgen

5.29. Eine Zahlungsanweisung gilt als am Tag ihres Eingangs bei SONECT Europe eingegangen.
5.30. Der Eingang erfolgt bei der Eingang des Zahlungsauftrags in den von SONECT Europe benannten Online-Banking-Server – SONECT Europe System (Eingabe in einen Online-Banking-Server).
5.31. Wenn der Zeitpunkt des Eingangs eines Zahlungsauftrags nicht auf einen SONECT Europe-Geschäftstag fällt, gilt der Zahlungsauftrag als am nächstgelegenen Geschäftstag eingegangen.
5.32. Gelder vom Konto werden nicht abgebucht, bevor der Zahlungsauftrag bei SONECT Europe eingegangen ist.
5.33. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Zahler dem Zahlungsdienstleister Geldmittel zur Verfügung gestellt hat, beginnt, gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags als der vereinbarte Tag.
5.34. Geht ein Zahlungsauftrag nach der im SONECT Europe System oder in den zwischen den Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarungen angegebenen Annahmefrist ein, so gilt er als am nächsten Werktag eingegangen.

Die Bedingungen für die Ausführung von Dienstleistungen

5.35. SONECT Europe bearbeitet die dem Kunden erteilten Zahlungsaufträge unverzüglich, vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit genügend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, von dem das Geld abgebucht werden soll. Ist kein ausreichendes Guthaben vorhanden, wird SONECT Europe den Zahlungsauftrag nicht ausführen.
5.36. Zahlungsaufträge innerhalb des Systems (interne Zahlungsaufträge) werden unabhängig von den Geschäftszeiten der SONECT Europe sofort (bis zu einigen Minuten, es sei denn, die Zahlungstransaktion wird aufgrund von Fällen, die durch Rechtsakte und diese AGBs festgelegt sind, ausgesetzt) ausgeführt.
5.37. Wenn die Zahlungstransaktion in der Republik Litauen oder in anderen Mitgliedstaaten in Euro ausgeführt wird und der Kunde der Zahler ist, stellt der Kunde sicher, dass der Betrag der Zahlungstransaktion dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers bis zum Ende des nächsten Geschäftstages gutgeschrieben wird, mit Ausnahme der im nachstehenden Absatz 5.38 vorgesehenen Ausnahmen.
5.38. Werden Überweisungen in der Republik Litauen in Euro getätigt, stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers sicher, dass nach Eingang des Zahlungsauftrags der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers noch am selben Geschäftstag gutgeschrieben wird, wenn der Zahlungsauftrag an diesem Geschäftstag bis 12 Uhr mittags eingeht. Geht der Zahlungsauftrag nach 12.00 Uhr ein, so stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers sicher, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers spätestens am folgenden Geschäftstag gutgeschrieben wird. Die Parteien können vereinbaren, dass der Zahlungsauftrag an einem konkreten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag ausgeführt wird, an dem der Zahler seinem Zahlungsdienstleister den Betrag zur Verfügung stellt. In diesem Fall stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers sicher, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers am Tag der Ausführung des Zahlungsauftrags und am nächsten Geschäftstag, wenn der Zahlungsauftrag vom Zahlungsdienstleister nicht ausgeführt wird, gutgeschrieben wird.
5.39. Wenn die Zahlungstransaktion in den Währungen von Mitgliedstaaten ausserhalb des Euro-Währungsgebiets in der Republik Litauen und in andere Mitgliedstaaten ausgeführt wird und der Kunde der Zahler ist, stellt SONECT Europe sicher, dass der Betrag der Zahlungstransaktion dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers bis zum Ende des nächsten Geschäftstages, spätestens jedoch innerhalb von 4 (vier) Geschäftstagen nach Eingang des Zahlungsauftrags bei SONECT Europe gutgeschrieben wird.
5.40. Für Transaktionen gemäss den in Punkt 3.1.4. und 3.1.5. aufgeführten Dienstleistungen gelten die folgenden Regeln:
5.40.1. Händler dürfen eine Sonect-Dienstleistung für einen Kunden nur erbringen, wenn die entsprechende Transaktion von der Sonect-Plattform autorisiert wurde. Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Sonect-Dienstleistungen reibungslos erbracht werden, z.B. dass jederzeit während der angegebenen Ladenöffnungszeiten ausreichend Bargeld zur Verfügung steht, um die über die Sonect-Plattform angeforderten Geldbeträge auszahlen zu können
5.40.2. Sonect-Händler dürfen nur Bargeld aushändigen, das vollständig intakt und nicht verschmutzt ist. Banknoten und Münzen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gefälscht sind oder andere Auffälligkeiten aufweisen, dürfen nicht an Endkunden ausgehändigt werden. Die Händler und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, die Banknoten und Münzen einer Sichtkontrolle zu unterziehen und die Oberfläche und das Material zu prüfen. Die Händler stellen sicher, dass das Personal ausreichend geschult und mit den örtlich geltenden Vorschriften vertraut ist, um diese Pflichten zu erfüllen. Für den Fall, dass gefälschte Banknoten und Münzen von den Händlern ausgehändigt werden, unternimmt SONECT rechtliche Schritte (strafrechtliche Schritte und Meldung an die FIU) gegen die Händler und den/die jeweiligen Mitarbeiter.
5.40.3. Der Kunde kann Bargeld, das während der Erbringung der Dienstleistung von einem Sonect-Geschäft ausgehändigt wird, zurückweisen und das Geschäft bitten, andere Banknoten oder Münzen auszugeben, wenn die Banknoten oder Münzen:
5.40.3.1 nicht intakt sind
5.40.3.2 verunreinigt sind
5.40.3.3 im Verdacht stehen, gefälscht zu sein
5.40.3.4 andere Anomalien aufweisen
5.40.4. Wenn der Kunde bei einer Abhebungstransaktion über die Sonect Plattform Banknoten oder Münzen angenommen hat, die den in den Punkten 5.40.3.1. – 5.40.3.4. entsprechen, muss der Kunde das Problem unverzüglich direkt and dem Ort lösen, wo die Transaktion stattgefunden hat.
5.40.5. Jegliche Streitigkeiten zwischen einem Händler und einem Endnutzer im Zusammenhang mit Geldern, die während der Bereitstellung eines Sonect-Dienstes auftauchen und die nicht zwischen den beiden Parteien beigelegt werden können, müssen dem Helpdesk sofort und unverzüglich nach der Transaktion mitgeteilt werden. Beide Parteien müssen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit Sonect Nachforschungen anstellen kann. Sonect kann weitere Informationen von den Parteien anfordern. Beide Parteien müssen in gutem Glauben an der Klärung der relevanten Umstände mitwirken.
5.40.6. Sonect überwacht alle Transaktionen, um die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze und anderer anwendbarer Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Sonect behält sich das Recht vor, den Dienst zu beenden, falls das Verhalten des Kunden oder Händlers zu einem verdächtigen oder betrügerischen Verhalten führen sollte. Sonect ist dafür verantwortlich, verdächtiges oder betrügerisches Verhalten an andere Finanzinstitute oder an die Aufsichtsbehörde zu melden, wenn Sonect gesetzlich dazu verpflichtet ist.
5.40.7. Der Händler ist dafür verantwortlich, kriminelle Aktivitäten seiner Mitarbeiter zu verhindern sowie generell jedes andere Verhalten zu verhindern, das nicht im Einklang mit der Förderung einer guten und treuen Beziehung zu Kunden steht. Sonect wird jede Beschwerde oder Forderung, die von Kunden eingeht, verfolgen und eine Aufzeichnung in Form einer Liste führen. Abhängig von der Schwere des Problems oder der Häufigkeit, mit der Beschwerden gemeldet werden, behält sich Sonect das Recht vor, den Dienst zu beenden.
5.40.8. Der Händler muss bei der Bereitstellung der Sonect-Dienste die volle Kontrolle über die Aktivitäten seiner Mitarbeiter sicherstellen. Alle Transaktionen müssen innerhalb der Geschäftsräume des Geschäfts an der eingetragenen Adresse des Geschäfts oder der juristischen Person stattfinden.

6. Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von elektronischem Geld

6.1. Geldmittel auf dem Konto gelten als elektronisches Geld, das von SONECT Europe ausgegeben wird, wenn der Kunde die Zustimmung zur Belastung seines Bankkontos gibt und diese Gelder auf das Konto von SONECT Europe überwiesen werden. Wenn SONECT Europe das Geld erhält, schreibt SONECT Europe es dem Konto des Kunden gut und gibt gleichzeitig E-Geld zum Nominalwert aus. Das elektronische Geld wird dem Konto gutgeschrieben und auf dem Konto gehalten.
6.2. Die spezifische Methode der Einzahlung/Überweisung von Geldern auf das SONECT Europe-Konto wird vom Kunden im Konto ausgewählt, indem er die Funktion „Top-up Wallet“ wählt, die Anweisungen für die Einzahlung von Geld für jedes Zahlungsmittel enthält.
6.3. SONECT Europe gibt E-Geld zum Nennwert bei Erhalt von Geldern von natürlichen oder juristischen Personen aus.
6.4. Das von SONECT Europe ausgegebene elektronische Geld ist keine Einlage, daher zahlt SONECT Europe keine Zinsen für das auf dem Konto gehaltene elektronische Geld und bietet keine anderen Vorteile, die mit der Zeitdauer der Speicherung des elektronischen Geldes zusammenhängen.
6.5. Der Kunde stellt einen Antrag auf Einlösung von elektronischem Geld, indem er einen Zahlungsauftrag zur Überweisung von elektronischem Geld vom Konto auf ein beliebiges anderes vom Kunden angegebenes Konto (Banken und andere Konten im SONECT Europe-System) oder durch Abhebung von Geld bei Händlern im SONECT-Netzwerk generiert. Es werden keine spezifischen Bedingungen für die Rücknahme von elektronischem Geld angewendet, die von den Standardbedingungen für Überweisungen und andere Zahlungsvorgänge auf das Konto des Kunden abweichen würden. Der Betrag des eingelösten oder überwiesenen elektronischen Geldes wird vom Kunden gewählt.
6.6. SONECT Europe erhebt keine zusätzlichen Gebühren für die Rücknahme von elektronischem Geld, der Kunde zahlt die übliche SONECT Europe-Kommissionsgebühr für die Überweisung.
6.7. Wenn die Rückzahlung von E-Geld vor Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantragt wird, kann der Kunde die Rückgabe eines Teils oder des gesamten Geldwerts des E-Geldes verlangen.
6.8. Wenn der Kunde die Allgemeinen Regeln beendet und sich mit der Bitte um Schließung des Kontos und Löschung seines Kontos aus dem System bewirbt, oder wenn SONECT Europe die Bereitstellung von Dienstleistungen des SONECT Europe-Kontos für den Kunden beendet und das Konto des Kunden in den in den Allgemeinen Regeln vorgesehenen Fällen aus dem System löscht, wird das auf dem Konto befindliche Geld auf das Bankkonto des Kunden oder auf das Konto in einem anderen vom Kunden angegebenen elektronischen Zahlungssystem überwiesen. SONECT Europe hat das Recht, von dem zurückerstatteten Geld die Beträge abzuziehen, die SONECT Europe gehören (Gebühren für die von SONECT Europe erbrachten Dienstleistungen und Ausgaben, die vom Kunden nicht bezahlt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mahngebühren und Schäden, die SONECT Europe aufgrund eines vom Kunden begangenen Verstosses gegen die vorliegenden AGBs entstanden sind, die von Finanzinstituten und/oder staatlichen Institutionen auferlegt wurden). Im Falle einer Streitigkeit zwischen SONECT Europe und dem Kunden hat SONECT Europe das Recht, das strittige Geld bis zur Beilegung der Streitigkeit zurückzuhalten.
6.9. Wenn der Kunde die Rücknahme von elektronischem Geld nach Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nicht später als 1 (ein) Jahr nach Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantragt, wird der gesamte Geldwert des vom Kunden gehaltenen elektronischen Geldes eingelöst.
6.10. Sollte SONECT Europe das Geld aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von SONECT Europe liegen, nicht an den Kunden zurückzahlen können, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Der Kunde soll unverzüglich ein anderes Konto angeben und/oder zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die für die Rückzahlung des Geldes (Ausführung einer Zahlung) erforderlich sind.

7. Zahlungsverkehr mit SONECT Europe

7.1. Überweisungen vom Konto können ausgeführt werden:
7.1.1. an eine andere Person auf der SONECT Europe-Plattform;
7.1.2. auf Konten bei Banken, die an das SEPA-Zahlungssystem (Single Euro Payment Area) angeschlossen sind;
7.1.3. auf Konten bei ausländischen Banken über SWIFT (mit Ausnahme von Banken im Ausland, denen Geldüberweisungen verboten sind).
7.2. Die Liste der verbotenen Länder umfasst aber beschränkt sich nicht nur auf die Hochrisikoländer der FATF und andere überwachte Gebiete (http://www.fatf-gafi.org/countries/#high-risk)
7.3. Der Kunde kann das Konto verwalten und die Dienste über das SONECT Europe System ausführen, wenn der Kunde/Vertreter des Kunden sich in das Konto des Kunden einloggt, und/oder über das SONECT Europe System.
7.4. Eine Bank oder ein anderes elektronisches Geldtransfersystem kann Gebühren für die Überweisung von Geld vom und/oder auf das Konto des SONECT Europe-Kunden auf das Bankkonto oder das Zahlungskonto eines anderen elektronischen Zahlungssystems erheben.
7.5. Wenn eine Überweisung in einer anderen Währung als Euro (€) durchgeführt wird, wird SONECT Europe als Zahler angegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Beschreibungsteil auszufüllen, der vom Zahlungsempfänger empfangen wird.
7.6. Falls der Zahler falsche Daten des Zahlungsempfängers angibt und der Zahlungsauftrag gemäss den vom Zahler angegebenen Daten ausgeführt wird (z.B. gibt der Zahler eine falsche Kontonummer an), wird davon ausgegangen, dass SONECT Europe nicht für die nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung des Zahlungsvorgangs haftet. SONECT Europe unternimmt angemessene Anstrengungen, um die in dieser Klausel beschriebenen Geldbeträge, die in die Zahlungstransaktion involviert sind, zurückzuerhalten. SONECT Europe wird sich nach besten Kräften bemühen, mit dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zusammenzuarbeiten, um alle relevanten Informationen einer solchen Zahlungstransaktion, wie in diesem Abschnitt beschrieben, zu sammeln. Sollte die Einziehung von Geldern nicht möglich sein, stellt SONECT Europe dem Zahler auf schriftliche Anfrage alle SONECT Europe zur Verfügung stehenden und für den Zahler relevanten Informationen zur Verfügung, damit der Zahler einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gelder geltend machen kann.
7.7. Falls der Kunde der Zahlungsempfänger ist, muss der Kunde dem Zahler detaillierte und präzise Informationen zur Verfügung stellen, damit der Zahlungsauftrag in allen Fällen den Anweisungen im System entspricht.
7.8. Wenn der Kunde einen falschen Zahlungsauftrag einreicht und/oder falsche Daten angibt und die Zahlungstransaktion noch nicht ausgeführt wurde und das System noch nicht verlassen hat, kann der Kunde eine Korrektur/Änderung des Zahlungsauftrags verlangen. In diesem Fall wird SONECT Europe die Gebühr für die Änderung der Informationen des Zahlungsauftrags erheben.
7.9. Wenn SONECT Europe Gelder aufgrund von Fehlern des Zahlers in der Zahlungsanweisung der falschen Person gutschreibt, kann der Zahler eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Gelder senden. Die Rückgabe wird jedoch nur dann abgeschlossen, wenn der Zahlungsempfänger sich bereit erklärt, eine schriftliche Vereinbarung über die Rückgabe der Gelder an den Zahler zu treffen. In einem solchen Fall wird dem Zahler die Stornogebühr für die Zahlung in Rechnung gestellt.
7.10. Wenn SONECT Europe den Zahlungsauftrag erhält, aber Gelder aufgrund der unzureichenden Informationen oder der Fehler im Zahlungsauftrag nicht gutgeschrieben werden können, und weder der Zahler noch der Zahlungsempfänger SONECT Europe zur Spezifizierung des Zahlungsauftrags oder der Rückgabe von Geldern kontaktiert hat, unternimmt SONECT Europe folgende Maßnahmen (dem Kunden wird eine bestimmte Gebühr für diese Maßnahmen in Rechnung gestellt), um genaue Informationen zu erhalten und den Zahlungsauftrag auszuführen:
7.10.1. SONECT Europe kontaktiert den Kunden über das Kundenkonto und zusätzlich durch eine andere elektronische Maßnahme (z.B. E-Mail);
7.10.2. SONECT Europe verfügt über Kontakte (z.B. Telefonnummer) des Zahlers, die der Kunde bei der Registrierung angegeben hat. Daher kontaktiert SONECT Europe den Kunden über die bei der Spezifikation des Zahlungsauftrags angegebenen Kontakte;
7.11. Wenn SONECT Europe nicht in der Lage ist, den Kunden durch die folgenden Maßnahmen (oben erklärt) zu kontaktieren, um genaue Informationen zu erhalten und den Zahlungsauftrag auszuführen, werden die Gelder im System eingefroren. Danach kann der Zahler eine schriftliche Anfrage zur Rückgabe der Gelder senden, und die Gelder werden auf das Konto zurücküberwiesen, aber dann wird die Stornierungsgebühr für die Zahlung erhoben.

Die Ausgabelimits des Zahlungsverkehrs

7.12. Die maximalen Ausgabengrenzen der Zahlungsvorgänge können in den zusätzlichen Vereinbarungen zwischen SONECT Europe und dem Kunden festgelegt werden.

Zusätzliche Massnahmen der Identitätsprüfung

7.13. Die von SONECT Europe zur Verfügung gestellten Massnahmen zur Überprüfung der Identität des Kunden können dazu verwendet werden, die Identität des Kunden zu bestätigen, indem Informationen über die von SONECT Europe bereitgestellten Dienste und/oder die dem Kunden auf alle von SONECT Europe angegebenen Arten (z.B. über das von SONECT Europe bereitgestellte Telefon) zur Verfügung gestellt werden.

Informationen, die dem Kunden über die Zahlungsvorgänge zur Verfügung gestellt werden

7.14. SONECT Europe ist verpflichtet, dem Kunden (vor der Ausführung des Zahlungsauftrags) Informationen über die möglichen maximalen Bedingungen der Ausführung bestimmter Zahlungsaufträge, die zu zahlenden Kommissionsgebühren und die Aufteilung dieser Kommissionsgebühren zu geben. Diese Informationen sind im Konto des Kunden und zusätzlich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) verfügbar.
7.15. SONECT Europe ist verpflichtet, dem Kunden eine Erklärung über die zur Verfügung gestellten Zahlungsvorgänge abzugeben. Dabei handelt es sich um:
7.15.1. Informationen, die es dem Zahler ermöglichen, jede Zahlungstransaktion und Informationen über den Zahlungsempfänger zu identifizieren;
7.15.2. den Betrag der Zahlungsoperation in der im Zahlungsauftrag angegebenen Währung;
7.15.3. die für die Zahlungsvorgänge zu zahlenden Kommissionsgebühren und wie die Kommissionsgebühren aufgeteilt werden;
7.15.4. den anwendbaren Währungswechselkurs und den Betrag der Zahlungsoperation nach dem Währungswechselkurs, falls während der Ausführung der Zahlungsoperationen Währung gewechselt wurde;
7.15.5. das Datum der Abhebung von Geldern vom Konto;
7.15.6. das Datum der Eingänge auf dem Konto;
7.15.7. sonstige Informationen, die dem Kunden gemäß den geltenden Rechtsakten der Republik Litauen zur Verfügung gestellt werden.
7.16. Der Kontoauszug wird über das Konto des Kunden bereitgestellt.
7.17. SONECT Europe ist verpflichtet, den Kunden über den vermuteten oder ausgeführten Betrug durch andere Personen oder die Bedrohungen für die Sicherheit der Dienste zu informieren, indem eine Nachricht über das Konto des Kunden und zusätzlich eine E-Mail an den Kunden oder eine andere Methode, die zu diesem Zeitpunkt sicher und für die jeweilige Situation am geeignetsten ist, gesendet wird.

Informationen, die dem Zahler und dem Zahlungsempfänger nach der Initiierung des Zahlungsauftrags bei der Bereitstellung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung gegeben werden

7.18. Wird ein Zahlungsauftrag über SONECT Europe, die als Zahlungsinitiierungsdienstleister fungiert, initiiert, so muss der Anbieter unmittelbar nach der Initiierung alle folgenden Daten dem Zahler und gegebenenfalls dem Zahlungsempfänger zur Verfügung stellen oder zugänglich machen:
7.18.1. die Bestätigung der erfolgreichen Einleitung des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers für das Konto des Zahlers;
7.18.2. eine Referenz, die es dem Zahler und dem Zahlungsempfänger ermöglicht, die Zahlungstransaktion und gegebenenfalls dem Zahlungsempfänger den Zahler zu identifizieren, sowie alle mit der Zahlungstransaktion übertragenen Informationen;
7.18.3. den Betrag der Zahlungstransaktion;
7.18.4. gegebenenfalls die Höhe der an die Gesellschaft für die Transaktion zu zahlenden Gebühren;
7.18.5. gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge dieser Gebühren.
7.19. Nach der erfolgreichen Einleitung des Zahlungsauftrags übermittelt das Unternehmen dem Zahler eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Einleitung des Zahlungsauftrags und den erfolgreichen Abschluss des Zahlungsauftrags, indem es diese Informationen auf dem Bildschirm des Geräts anzeigt und zusätzlich an die vom Zahler angegebene E-Mail sendet. Wenn jedoch Zweifel an der Richtigkeit der im Kontoauszug angegebenen Zahlungsvorgänge bestehen, muss der Zahler den kontoführenden Zahlungsdienstleister kontaktieren.
7.20. Falls der Zahlungsauftrag nicht erfolgreich initiiert wird, informiert SONECT Europe den Zahler ebenfalls auf die gleiche Weise wie unter Punkt 7.19 oben beschrieben darüber.

8. Beschreibung der Funktionsweise des Zahlungsinitiierungsdienstes

8.1. Der Zahler hat nur dann das Recht, von SONECT Europe Gebrauch zu machen, wenn das Zahlungskonto online zugänglich ist.
8.2. Um einen Zahlungsinitiierungsdienst zu erhalten, muss der Zahler SONECT Europe die personalisierten Zugangsdaten zur Verfügung stellen, die der Zahler zur sicheren Kundenauthentifizierung beim Zugriff auf das bei einem anderen Dienstleister eröffnete Online-Zahlungskonto verwendet.
8.3. Personalisierte Zugangsdaten, die SONECT Europe vom Zahler zur Verfügung gestellt werden, sind diejenigen, die dem Zahler vom kontoführenden Zahlungsdienstanbieter ausgestellt wurden.
8.4. Der Zahler gibt personalisierte Zugangsdaten in relevante Felder ein, die von SONECT Europe zur Verfügung gestellt werden.
8.5. Nachdem der Zahler personalisierte Zugangsdaten eingegeben hat, meldet sich SONECT Europe automatisch beim Internet-Banking-Konto des Zahlers an, erstellt einen Zahlungsauftrag im Namen des Zahlers und meldet sich nach Bestätigung des erfolgreich ausgeführten Auftrags ab.
8.6. Wenn der Zahler mehrere Zahlungskonten bei einem bestimmten Institut des Zahlungsdienstleisters hat, wählt er das Zahlungskonto aus, von dem die Zahlung ausgeführt werden soll.
8.7. SONECT Europe loggt sich per Programmcode in das Internet-Banking-Konto des Zahlers ein, so dass die Litauische Nationalbank die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob das Unternehmen verzichtbare Aktionen durchführt oder nicht erforderliche persönliche Daten sammelt.
8.8. Der Zahler erteilt der Gesellschaft die ausdrückliche Zustimmung, einen Zahlungsauftrag im Namen des Zahlers zu initiieren, bevor der Zahlungsauftrag in einer in Abschnitt 5.18 dieser AGBs angegebenen Weise initiiert wird.

Regeln für den Zugriff auf das Zahlungskonto bei Zahlungsinitiierungsdiensten

8.9. SONECT Europe soll:
8.9.1. zu keiner Zeit die Gelder des Zahlers in Verbindung mit der Bereitstellung des Zahlungsinitiierungsdienstes erhalten;
8.9.2. sicherstellen, dass die personalisierten Sicherheitsreferenzen des Zahlungsdienstnutzers mit Ausnahme des Nutzers und des Ausstellers der personalisierten Zugangsdaten für andere Parteien nicht zugänglich sind und dass sie von SONECT Europe über sichere und effiziente Kanäle übermittelt werden;
8.9.3. sicherstellen, dass alle anderen Informationen über den Zahlungsdienstnutzer, die bei der Erbringung von Zahlungsinitiierungsdiensten erhalten werden, nur dem Zahlungsempfänger und nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zur Verfügung gestellt werden;
8.9.4. sich jedes Mal, wenn eine Zahlung veranlasst wird, gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers identifizieren und mit dem kontoführenden Zahlungsdienstleister, dem Zahler und dem Zahlungsempfänger auf sichere Weise gemäß Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommunizieren;
8.9.5. keine sensiblen Zahlungsdaten des Zahlungsdienstnutzers speichern;
8.9.6. vom Zahlungsdienstnutzer keine anderen Daten als die für die Bereitstellung des Zahlungsinitiierungsdienstes erforderlichen anfordern;
8.9.7. keine Daten für andere Zwecke als für die Bereitstellung des Zahlungsinitiierungsdienstes, wie vom Zahler ausdrücklich gewünscht, verwenden, darauf zugreifen oder sie speichern;
8.9.8. den Betrag, den Zahlungsempfänger oder andere Merkmale der Transaktion nicht ändern.
8.10. Verweigert der kontoführende Zahlungsdienstleister SONECT Europe den Zugang zu einem Zahlungskonto aus objektiv gerechtfertigten und ordnungsgemäss nachgewiesenen Gründen, die mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugriff auf das Zahlungskonto durch SONECT Europe zusammenhängen, einschliesslich der nicht autorisierten oder betrügerischen Initiierung einer Zahlungstransaktion, ist SONECT Europe verpflichtet, die Litauische Nationalbank unverzüglich über diese Verweigerung zu informieren.

Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Zahlungskontoinformationen im Falle von Kontoinformationsdiensten

8.11. Die Nutzer von Zahlungsdiensten haben nur dann das Recht, Dienste in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zu den unter Punkt 2.4 dieser Allgemeinen Vorschriften genannten Kontoinformationen ermöglichen, wenn das Zahlungskonto online zugänglich ist.
8.12. Um einen Kontoinformationsdienst zu erhalten, muss der Zahler SONECT Europe die personalisierten Zugangsdaten zur Verfügung stellen, die der Zahler zur sicheren Kundenauthentifizierung beim Zugriff auf bei einem anderen Dienstleister eröffneten Online-Zahlungskonten verwendet.
8.13. Personalisierte Zugangsdaten, die SONECT Europe vom Zahler zur Verfügung gestellt werden, sind diejenigen, die dem Zahler vom kontoführenden Zahlungsdienstleister ausgestellt wurden.
8.14. Der Zahler gibt personalisierte Zugangsdaten in relevante Felder ein, die von SONECT Europe zur Verfügung gestellt werden.
8.15. Wenn der Zahler mehrere Zahlungskonten in einer bestimmten Einrichtung des Zahlungsdienstleisters hat, kann der Zahler das Zahlungskonto auswählen, von dem die Informationen über den Kontostand an den Kunden übermittelt werden.8.16. Nach Erhalt der Zustimmung des Kunden, wie in Klausel 5.18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, zeigt SONECT Europe den Kontostand des Kunden (der beim kontoführenden Zahlungsdienstleister eröffnet wurde) direkt im Konto des Kunden an. Falls der Kontoinformationsdienst nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, ist SONECT Europe verpflichtet, den Kunden auf die gleiche Weise wie in Klausel 7.19 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben darüber zu informieren.
8.17. Bei der ausschliesslichen Bereitstellung von Zahlungskonto-Informationsdiensten hält SONECT Europe zu keinem Zeitpunkt die Gelder des Zahlungsdienstnutzers.
8.18. Der Anbieter des Kontoinformationsdienstes:
8.18.1. darf Dienstleistungen nur dann erbringen, wenn sie auf der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers beruhen;
8.18.2. muss sicherstellen, dass die personalisierten Zugangsdaten des Zahlungsdienstnutzers mit Ausnahme des Nutzers und des Ausstellers der personalisierten Sicherheitsreferenzen nicht für andere Parteien zugänglich sind und dass bei der Übermittlung durch den Anbieter des Kontoinformationsdienstes dies über sichere und effiziente Kanäle erfolgt;
8.18.3. muss sich bei jeder Kommunikationssitzung gegenüber dem/den kontoführenden Zahlungsdienstleister(n) des Zahlungsdienstnutzers identifizieren und mit dem/den kontoführenden Zahlungsdienstleister(n) und dem Zahlungsdienstnutzer gemäss Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Regeln sicher zu kommunizieren;
8.18.4. darf nur auf die Informationen von bestimmten Zahlungskonten und damit verbundenen Zahlungsvorgängen zugreifen;
8.18.5. darf keine sensiblen Zahlungsdaten in Verbindung mit den Zahlungskonten anfordern;
8.18.6. darf keine Daten zu anderen Zwecken als zur Durchführung des vom Zahlungsdienstnutzer ausdrücklich gewünschten Kontoinformationsdienstes verwenden, darauf zugreifen oder sie speichern, in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen.
8.19. Verweigert der kontoführende Zahlungsdienstleister SONECT Europe den Zugang zu einem Zahlungskonto aus objektiv gerechtfertigten und ordnungsgemäss nachgewiesenen Gründen, die sich auf einen nicht autorisierten oder betrügerischen Zugriff von SONECT Europe auf das Zahlungskonto beziehen, ist SONECT Europe verpflichtet, die Litauische Nationalbank unverzüglich über diese Verweigerung zu informieren.

9. Gebühren und Währungsumtausch

9.1. SONECT Europe erhebt Gebühren in Bezug auf seine Standardleistungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste, die auf der Website (www.sonect.net) unter „Preise“ zu finden ist. Änderungen der Preise, mit Ausnahme von Preisänderungen, die zu günstigeren Bedingungen für die Nutzer führen, werden den Kunden schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger spätestens 60 Tage vor dem vorgeschlagenen Antragsdatum mitgeteilt. SONECT Europe berechnet dem Kunden individuelle Preise für nicht standardisierte Dienste, die hier und/oder in der Preisliste nicht definiert sind, und der Kunde wird vor Inanspruchnahme solcher Dienste darüber informiert.
9.2. Sofern nicht anders angegeben, sind die Gebühren in Euro angegeben.
9.3. Für die von SONECT Europe erbrachten Zahlungsdienste und/oder damit verbundenen Dienstleistungen zahlt der Kunde die Kommissionsgebühr an SONECT Europe. Die Kommissionsgebühr ist in der Preisliste und / oder der Zusatzvereinbarung mit dem Kunden angegeben. Falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der Kommissionsgebühr an SONECT Europe nicht nachkommt, ist der Kunde verpflichtet, SONECT Europe die in der Preisliste, im Zusatzvertrag und/oder in den Rechtsakten der Republik Litauen festgelegten Strafen (Mahngebühren oder Verzugszinsen) zu zahlen.
9.4. Alle vom Kunden zu zahlenden Preise und Kommissionsgebühren werden vom Kontostand abgezogen. In allen anderen Fällen, in denen der Geldbetrag auf dem SONECT Europe-Konto des Kunden nicht ausreicht, um den Dienst zu vervollständigen, oder der Kontostand negativ wird, wird der Dienst nicht ausgeführt.
9.5. Wenn SONECT Europe keine Möglichkeit hat, die vom Kunden für die erbrachten Leistungen zu zahlenden Preise und/oder Provisionen vom Saldo des Kontos abzuziehen, wird SONECT Europe den geschuldeten Betrag gesondert in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Im Falle von überfälligen Zahlungen behält sich SONECT Europe das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 0,02 % pro Tag zu berechnen und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu beenden.
9.6. Falls während der Ausführung der Zahlungstransaktion nicht genügend Mittel für die Ausführung der Zahlungstransaktion und die Zahlung der Kommissionsgebühr auf dem Konto des Kunden vorhanden sind, hat SONECT Europe das Recht, die Ausführung der Zahlungstransaktion zu verweigern.
9.7. Der Kunde kann Gelder bei SONECT Europe in verschiedenen Währungen halten, jedoch können die Gelder in der unterschiedlichen Währung durch die mögliche Abwertung aufgrund der Änderungen der Wechselkurse beeinflusst werden, und der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür. Der Währungsumtausch basiert auf dem Wechselkurs von SONECT Europe, der zum Zeitpunkt der Umrechnung gültig ist und ständig aktualisiert und im System von SONECT Europe angezeigt wird.
9.8. Die Währungsumrechnungskurse werden dem Kunden vor dem Zahlungsauftrag zur Verfügung gestellt.
9.9. SONECT Europe wendet einen internen Wechselkurs an, der in der Applikation veröffentlicht wird. Der Wechselkurs muss vom Kunden vor Abschluss des Zahlungsauftrags akzeptiert werden.
9.10. Falls die Währung, in der der Auftrag zur Ausführung der Zahlungstransaktion erfolgt, von der Währung abweicht, in der das Konto belastet wird, erfolgt die Umrechnung dieser Währungen gemäss dem von SONECT Europe festgelegten Verfahren, das auf der Website von SONECT Europe veröffentlicht wird.
9.11. Der Kunde kann den Kontostand, die Historie der ausgeführten und/oder stornierten Dienstleistungen und Informationen über die abgezogenen Gebühren für einen ausgewählten Zeitraum einsehen.
9.12. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres wird SONECT Europe dem Endnutzer eine Abrechnung über die mit dem Konto verbundenen Kommissionsgebühren vorlegen. Die Abrechnung der Kommissionsgebühren wird dem Kunden kostenlos auf seinem Konto zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Kündigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Abrechnung der Kommissionsgebühren für einen Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende des Tages der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.

10. Regeln für die Kommunikation zwischen SONECT EUROPE und dem Kunden

10.1. Alle Mitteilungen, Kontoauszüge, Berichte, Bescheinigungen, Bestätigungen oder andere Informationen, einschliesslich der Allgemeinen Regeln von SONECT Europe (im Folgenden „Mitteilungen“ genannt), müssen schriftlich erfolgen (d.h. es muss ein entsprechendes Dokument erstellt werden), ausser in Fällen, die durch Rechtsakte der Republik Litauen und/oder durch Vereinbarungen sowie durch andere bei SONECT Europe eingereichte Dokumente (Anträge, Formulare usw.) vorgesehen sind, in denen Mitteilungen mündlich erfolgen können oder notariell beglaubigt werden müssen. Dokumente, die durch Telekommunikationsmittel oder auf elektronischem Wege (z.B. über das Internet) übermittelt werden, gelten als schriftlich eingereichte Dokumente.
10.2. SONECT Europe kontaktiert den Kunden über die Plattform, per E-Mail oder Mobiltelefon (SMS), daher muss der Kunde zu jeder Zeit mindestens eine gültige E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer im Profil des Kunden im SONECT Europe-System hinterlegen.
10.3. SONECT Europe kontaktiert (liefert Benachrichtigungen an) den Kunden über die Plattform, per E-Mail oder Mobiltelefon oder kündigt sie öffentlich an.
10.4. Die SONECT Europe-Benachrichtigungen werden persönlich über das Konto des Kunden zugestellt und zusätzlich werden SONECT Europe-Benachrichtigungen über andere Mittel zugestellt, wie z.B.: per Post, E-Mail oder andere Telekommunikationsmittel.
10.5. Die öffentlichen Mitteilungen von SONECT Europe werden auf der offiziellen SONECT Europe Website veröffentlicht, mit Ausnahme der Fälle, in denen zwingende Vorschriften der Republik Litauen und/oder die Fälle, in denen SONECT Europe verpflichtet ist, den Kunden persönlich zu informieren.
10.6. Die Person, die Kunde von SONECT Europe wird, bestätigt, dass die gesamte Kommunikation, einschliesslich der persönlichen Kommunikation zwischen SONECT Europe und dem Kunden, in englischer Sprache erfolgen soll, daher akzeptiert SONECT Europe nur Kommunikation in englischer Sprache. Die Kommunikation und/oder die Annahme von Dokumenten, Informationen und/oder Daten in anderen Sprachen dient nur der Vereinfachung der Geschäftsbeziehung und stellt keine Verpflichtung für SONECT Europe dar, weitere Kommunikation in dieser Sprache durchzuführen. Wie jedoch in Abschnitt 4.11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, hat der Kunde vor der Registrierung im SONECT Europe System die Möglichkeit, sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl in englischer als auch in litauischer Sprache vertraut zu machen.
10.7. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und SONECT Europe wird im SONECT Europe System (dem persönlichen Konto des Kunden) gespeichert.
10.8. Die Parteien vereinbaren, dass diese Allgemeinen Regeln und/oder alle anderen Vereinbarungen/Anhänge in englischer Sprache abgefasst werden sollen.
10.9. Die vorliegenden Allgemeinen Regeln werden im SONECT Europe System veröffentlicht.
10.10. Wenn der Kunde eine mündliche Mitteilung macht, hat SONECT Europe das Recht, das Gespräch gemäss dem gesetzlich festgelegten Verfahren mit vorheriger Benachrichtigung des Kunden aufzuzeichnen.
10.11. Wenn der Kunde eine Mitteilung direkt an die autorisierten Mitarbeiter von SONECT Europe macht, werden diese schriftlich, in einer akzeptablen Sprache und auf die gleiche Weise behandelt, wie es bei der Verwendung anderer Mittel der Fall wäre.
10.12. Die von den Parteien eingereichten Mitteilungen gelten als eingegangen:
10.12.1. wenn eine Benachrichtigung mündlich (auch telefonisch) erfolgt ist – zu dem Zeitpunkt, zu dem sie mitgeteilt wird;
10.12.2. wenn eine Meldung direkt abgegeben wird – am Tag der Abgabe der Meldung;
10.12.3. wenn eine Benachrichtigung per Post versandt wird – nach einer Frist von 5 (fünf) Kalendertagen (wenn sie von außerhalb der Republik Litauen versendet/empfangen wird – nach einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen) seit dem Tag ihrer Versendung;
10.12.4. wenn eine Benachrichtigung per E-Mail, Telefon und anderen Kommunikationsmittel gesendet wird – am nächsten Werktag im Land des Zahlungsempfängers seit der Absendung;
10.12.5. wenn eine Benachrichtigung über das SONECT Europe System angekündigt wird – am nächsten Werktag im Land des Zahlungsempfängers, der auf den Tag der Ankündigung folgt;
10.12.6. wenn eine Benachrichtigung öffentlich bekannt gegeben wird – am Tag ihrer Bekanntgabe;
10.12.7. wenn der Zahlungsempfänger den Erhalt der Mitteilung früher als oben erwähnt bestätigt hat – am bestätigten Tag ihres Eingangs.

Die Mitteilungen von SONECT EUROPE

10.13. Der Kunde bestätigt, dass SONECT Europe-Benachrichtigungen, die auf eine der oben genannten Arten eingereicht werden, als ordnungsgemäss eingereicht gelten. Die Hauptkommunikationsmethode ist die Kommunikation über das Konto des Kunden. Andere Wege sind die zusätzlichen Kommunikationswege, um sicherzustellen, dass die Benachrichtigungen dem Kunden auf korrekte Art und Weise zugestellt werden. Benachrichtigungen per Post oder SMS werden nur gesendet, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse nicht angegeben hat. Wenn sich solche Benachrichtigungen nicht auf wesentliche Änderungen der Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde solche Benachrichtigungen innerhalb von 1 (einem) Werktag, nachdem sie auf der SONECT Europe Website veröffentlicht, über das Konto des Kunden veröffentlicht und zusätzlich per E-Mail oder SMS an den Kunden gesendet wurden, erhalten hat. Wenn die Benachrichtigung per Post versandt wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde sie 5 (fünf) Werktage nach ihrer Versendung erhalten hat, ausser in Fällen, in denen der Kunde die Benachrichtigung tatsächlich später als innerhalb der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Fristen erhält.
10.14. Wenn sich eine Mitteilung von SONECT Europe auf wesentliche Änderungen der Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, wird der Kunde 60 (sechzig) Tage im Voraus informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Benachrichtigung erhalten hat und die Änderungen der Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Veröffentlichung der Benachrichtigung auf der SONECT Europe Website und der Zusendung an den Kunden über das Kundenkonto und durch Auswahl einer der zusätzlichen Optionen – i) per Post oder ii) durch elektronische Nachrichten (E-Mail, Short Message Service (SMS), etc.) vor diesem Datum der wesentlichen Änderungen in Kraft treten.
10.15. Unwesentliche Änderungen der Allgemeinen Regeln sind stilistische und grammatikalische Korrekturen, das Umschreiben und Verschieben eines Satzes, einer Klausel oder eines Abschnitts der Allgemeinen Regeln zum besseren Verständnis, die Bereitstellung von Beispielen für Artikel und andere Änderungen, die die Rechte des Kunden nicht einschränken oder begrenzen und die Haftung des Kunden nicht erhöhen oder seine Situation verschlimmern.
10.16. Vor- und Nachname oder Name einer juristischen Person, Adressen, Telefonnummern und andere erforderliche Informationen (im Folgenden „Kontaktinformationen“), die bei der Zusendung von Mitteilungen der Parteien angegeben werden müssen, sind in den Vereinbarungen oder anderen bei SONECT Europe eingereichten Unterlagen (Anträge, Formulare usw.) anzugeben.
10.17. Der Kontakt von SONECT Europe, den der Kunde auf der SONECT Europe Plattform kontaktieren kann, ist [[email protected]].
10.18. Wenn der Vertrag oder andere SONECT Europe zur Verfügung gestellte Dokumente (Anträge, Formulare, etc.) nicht die Kontaktdaten des Kunden enthalten, ist SONECT Europe berechtigt, die Benachrichtigung gemäss den letzten vom Kunden angegebenen Kontaktdaten vorzunehmen. Wenn die Vereinbarung nicht die Kontaktdaten von SONECT Europe enthält, hat der Kunde das Recht, die Benachrichtigung gemäß den auf der Website von SONECT Europe angegebenen Kontaktdaten vorzunehmen.
10.19. Der Kunde wird SONECT Europe benachrichtigen und im Falle von Änderungen unverzüglich die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postadresse) im Internetsystem aktualisieren, mit denen SONECT Europe den Kunden oder seine Vertreter (innerhalb von 1 Werktag) kontaktieren kann. Der Kunde kann aufgefordert werden, relevante Dokumente zum Nachweis einer Änderung der Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht wird davon ausgegangen, dass jede Mitteilung, die nach den letzten dem Kunden mitgeteilten Informationen gesendet wurde, ordnungsgemäss gesendet wurde und jede Verpflichtung, die auf diesen Informationen basiert, ordnungsgemäss erfüllt wurde. Dieselben Regeln gelten für den Kunden in den Fällen, in denen SONECT Europe die Kontaktdaten auf der Internetplattform von SONECT Europe oder auf der Website nicht geändert oder aktualisiert hat.
10.20. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle Umstände, die für die Ausführung dieser Allgemeinen Regeln von Bedeutung sind. Der Kunde ist verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, die solche Umstände belegen (z.B. Änderungen des Namens, der Adresse, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und anderer Kontaktdaten, Änderungen der zur Verwaltung der Geldmittel auf dem Konto berechtigten Vertreter des Kunden, Änderungen der Unterschriften der Vertreter des Kunden, Einleitung und Eröffnung eines Umstrukturierungs- oder Konkursverfahrens gegen den Kunden, Liquidation, Reorganisation oder Umstrukturierung des Kunden usw.), unabhängig davon, ob diese Informationen bereits in öffentliche Register übertragen wurden oder nicht.
10.21. In den Zusatzabkommen kann festgelegt werden, dass die Parteien einander in regelmässigen Abständen bestimmte Mitteilungen über ihre Leistungen im Rahmen des Abkommens zukommen lassen müssen.
10.22. Wenn der Kunde keine Benachrichtigungen von SONECT Europe erhält, die er gemäss der Vereinbarung von SONECT Europe erhalten sollte, oder wenn er einen separaten Antrag an SONECT Europe gestellt hat, um diese zu erhalten, muss der Kunde SONECT Europe unverzüglich darüber informieren.
10.23. Um das Geld des Kunden vor möglichen illegalen Handlungen Dritter zu schützen, muss der Kunde SONECT Europe unverzüglich über Diebstahl oder sonstigen Verlust des Personalausweises des Vertreters des Kunden informieren.
10.24. Der Kunde informiert SONECT Europe unverzüglich über den Verlust oder Diebstahl eines Authentifizierungsinstruments, personalisierter Zugangsdaten oder über eine missbräuchliche oder unbefugte Verwendung derselben. Die Benachrichtigung wird SONECT Europe über das Konto des Kunden und gleichzeitig per E-Mail an SONECT Europe oder per Telefon an SONECT Europe übermittelt.
10.25. Der Kunde bestätigt, dass er ordnungsgemäss informiert ist und das potenzielle Risiko der Offenlegung vertraulicher Informationen an Dritte akzeptiert, das sich aus der Versendung oder Übermittlung von Benachrichtigungen, Mitteilungen oder anderen Informationen per E-Mail oder Telefon ergeben kann.
10.26. Der Kunde ist berechtigt, die Informationen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als solche in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu erhalten, auf dem SONECT Europe diese Informationen zur Verfügung stellen kann.
10.27. Wenn der Kunde SONECT Europe wegen eines Anliegens in Bezug auf diese allgemeinen Regeln kontaktieren möchte, kann er sich über den In-App-Support oder per E-Mail an [email protected] an SONECT Europe wenden. SONECT Europe wird versuchen, alle Probleme zu lösen, die der Kunde mit seinem Konto oder den Diensten hat. SONECT Europe wird innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach Eingang des Anliegens des Kunden eine Antwort geben, es sei denn, das Anliegen ist „einfacher“ Natur und kann innerhalb von 1 (einem) Werktag nach dem Eingangstag gelöst werden. SONECT Europe informiert den Kunden, wenn aussergewöhnliche Umstände eintreten, in diesem Fall kann es bis zu 35 (fünfunddreissig) Werktage dauern, um das Anliegen des Kunden zu klären.

11. Änderungen der allgemeinen Regeln

11.1. SONECT Europe hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geltenden Preise und Kommissionsgebühren und/oder die Dienstleistungsbedingungen zu ändern, indem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden persönlich in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (über das Kundenkonto und zusätzlich durch elektronische Nachrichten (E-Mail, Kurznachrichtendienst (SMS) usw.), die dem Kunden zugesandt werden, mindestens 60 (sechzig) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen angeboten werden. Der Kunde hat das Recht, die vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren oder abzulehnen.
11.2. Wenn SONECT Europe innerhalb der in Klausel 11.1 oben genannten Frist keine Widerspruchserklärung erhält, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderungen akzeptiert hat und diese Änderungen am Tag des Inkrafttretens in Kraft treten. Wenn der Kunde mit den Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den geltenden Preisen und Kommissionsgebühren und/oder den Dienstleistungsbedingungen einverstanden ist, ist der Kunde nicht berechtigt, nachträglich Einwände und/oder Ansprüche bezüglich des Inhalts solcher Änderungen gegenüber SONECT Europe geltend zu machen.
11.3. Der Kunde hat das Recht, die Allgemeinen Regeln jederzeit und kostenlos nach Erhalt der Information über Änderungen und vor dem Inkrafttreten der in den bereitgestellten Informationen festgelegten Änderungen sofort zu kündigen. Wenn der Kunde von seinem Recht zur Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Tag des Inkrafttretens dieser Änderungen keinen Gebrauch macht, gilt der Kunde als mit den Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
11.4. Die Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss Abschnitt 11.3 entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber SONECT Europe, die vor dem Datum der Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind und ordnungsgemäss ausgeführt werden müssen.

12. Pflichten des Kunden in Bezug auf das Zahlungsinstrument

12.1. Der Kunde, der zur Nutzung des Zahlungsinstruments berechtigt ist, hat die folgenden Pflichten:
12.1.1. bei der Verwendung des Zahlungsinstruments die Regeln zu befolgen, die die Ausgabe und Verwendung des Zahlungsinstruments regeln;
12.1.2. nachdem er von einem Verlust, Diebstahl, illegalen Erwerb des Zahlungsinstruments oder von dessen unbefugter Nutzung sowie von Fakten oder dem Verdacht erfahren hat, dass personalisierte Zugangsdaten seines Zahlungsinstruments Dritten bekannt geworden sind oder Dritten zur Verfügung stehen könnten, SONECT Europe oder der von ihm angegebenen Stelle unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen und dabei die Vorschriften für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments zu beachten. Die Benachrichtigung ist SONECT Europe über das Konto des Kunden und gleichzeitig per E-Mail an SONECT Europe oder telefonisch an SONECT Europe zu übermitteln.
12.2. Nach der Ausstellung des Zahlungsinstruments muss der Kunde Massnahmen ergreifen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments zu schützen.

13. Sicherheit und Abhilfemaßnahmen

13.1. Der Kunde ist für die Sicherheit der Geräte verantwortlich, die zum Einloggen in das Konto verwendet werden, darf sie nicht unbeaufsichtigt, an öffentlichen Orten oder anderweitig leicht zugänglich für Dritte lassen.
13.2. Es wird empfohlen, Software, Anwendungen, Antivirenprogramme, Browser und andere Programme rechtzeitig zu aktualisieren.
13.3. Es wird empfohlen, Geräte mit Passwörtern, PIN-Codes oder anderen Sicherheitsinstrumenten zu schützen.
13.4. Es wird empfohlen, empfangene E-Mails mit Vorsicht zu bewerten, auch wenn SONECT Europe als Absender angegeben ist. SONECT Europe wird den Kunden niemals auffordern, Anhänge herunterzuladen oder Software zu installieren. Anhänge von Betrugs-E-Mails können Viren enthalten, die Geräte schädigen oder ein Risiko für die Sicherheit des Kundenkontos darstellen können.
13.5. Es wird empfohlen, nicht auf unbekannte Links zu klicken, unbekannte Dokumente zu öffnen, Software oder Anwendungen aus unbekannten, unzuverlässigen Quellen zu installieren oder unsichere Websites zu besuchen.
13.6. Wenn der Kunde eine verdächtige Aktivität auf seinem Konto bemerkt und der Meinung ist, dass sich Dritte zur Nutzung der Dienste in das System eingeloggt haben könnten, muss der Kunde
13.6.1. SONECT Europe unverzüglich und auf die in Abschnitt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Weise darüber informieren und die Sperrung des Kundenkontos beantragen;
13.6.2.Um das Konto weiterhin zu nutzen, muss der Kunde das Passwort ändern, andere zusätzliche Instrumente zur Kontobestätigung verwenden oder sicherere Instrumente einsetzen und unsichere zusätzliche Instrumente zur Anmeldebestätigung löschen.

Die Sperrung des Kontos und des Zahlungsinstruments, wenn das letztere dem Kunden übergeben wurde

13.7. SONECT Europe hat das Recht, das Konto zu sperren (um die Ausführung der Zahlungstransaktion ganz oder teilweise zu stoppen) und/oder das Zahlungsinstrument zu sperren, wenn dieses Zahlungsinstrument dem Kunden in den folgenden Fällen zur Verfügung gestellt wurde:
13.7.1. im Falle objektiv gerechtfertigter Gründe, die mit der Sicherheit der Geldmittel und/oder des Zahlungsinstruments auf dem Konto, der angeblich unbefugten oder betrügerischen Verwendung der Geldmittel und/oder des Zahlungsinstruments auf dem Konto zusammenhängen;
13.7.2. im Falle, dass der Kunde die Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält;
13.7.3. wenn SONECT Europe den begründeten Verdacht hat, dass Gelder auf dem Konto von den anderen Personen für die ungesetzlichen Handlungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Begehung krimineller Aktivitäten, verwendet werden könnten;
13.7.4. im Falle einer anderen Grundlage, die in den Rechtsakten der Republik Litauen und / oder in den Fällen, die in den zwischen den Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarungen angegeben sind, festgelegt ist.
13.8. SONECT Europe wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über eine solche Aussetzung im Voraus oder, falls dies nicht durchführbar ist, unmittelbar danach zu informieren und die Gründe für die Aussetzung anzugeben, es sei denn, die Benachrichtigung des Kunden würde die Sicherheitsmaßnahmen gefährden oder ist anderweitig durch Gesetze oder behördliche Anforderungen verboten.

Die Mitteilungen des Kunden bezüglich der nicht autorisierten oder nicht ordnungsgemäss ausgeführten Zahlungstransaktionen

13.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen über die ausgeführten Zahlungsvorgänge mindestens 1 (einmal) pro Monat zu überprüfen.
13.10. Der Kunde ist verpflichtet, SONECT Europe schriftlich über die nicht autorisierten oder nicht ordnungsgemäss ausgeführten Zahlungsvorgänge, einschliesslich der festgestellten Fehler, Ungenauigkeiten im Auszug, unverzüglich nach der Anerkennung solcher Umstände und in jedem Fall spätestens 13 (dreizehn) Monate ab dem Belastungsdatum zu informieren.
13.11. Falls der Kunde SONECT Europe nicht innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien beschriebenen Bedingungen über die im Punkt 13.10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Umstände informiert, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die auf dem Konto des Kunden ausgeführten Zahlungsvorgänge vorbehaltlos bestätigt hat.

Die Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen und die Haftung von SONECT Europe für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen

13.12. Falls der Kunde Endnutzer ist und die Autorisierung der ausgeführten Zahlungstransaktionen verweigert oder erklärt, dass die Zahlungstransaktionen unsachgemäss ausgeführt wurden, ist SONECT Europe verpflichtet, nachzuweisen, dass die Zahlungstransaktionen autorisiert wurden, ordnungsgemäss registriert und verbucht wurden und nicht durch technische Störungen oder andere Mängel der von SONECT Europe erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigt wurden.
13.13. Falls der Kunde eine juristische Person ist, ist die Verwendung der Identitätsprüfungsmassnahmen und der Anmeldedaten des Kontos der Beweis dafür, dass der Kunde die Zahlungstransaktionen autorisiert hat oder nicht ehrlich und vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit die in den Punkten 13.1-13.6 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
13.14. In Übereinstimmung mit den unter Punkt 13.10 angegebenen Bedingungendieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nachdem festgestellt wurde, dass die Zahlungstransaktion vom Kunden nicht autorisiert wurde, gibt SONECT Europe unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des nächsten Geschäftstages, den Betrag der nicht autorisierten Zahlungstransaktionen an den Kunden zurück – stellt den Saldo des Kontos wieder her, von dem dieser Betrag abgeschrieben wurde und der bestanden hätte, wenn die nicht autorisierte Zahlungstransaktion nicht ausgeführt worden wäre, es sei denn, SONECT Europe hat einen begründeten Verdacht auf den Betrug und informiert über diesen Verdacht an den Regulator gemäss den Regeln der vom Regulator erstellten Mitteilung.
13.15. Wenn der Kunde der Endnutzer ist, trägt der Kunde die Verluste, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge entstanden sind, bis zu einem Betrag von 50 (fünfzig) Euro, wenn diese Verluste durch folgende Gründe entstanden sind:
13.15.1. Verwendung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments;
13.15.2. illegaler Aneignung eines Zahlungsinstruments, wenn der Kunde keine personalisierten Zugangsdaten (einschließlich Identitätsprüfungsinstrumente) geschützt hatte.
Wenn der Kunde nicht der Endnutzer ist, trägt der Kunde alle Verluste aus den in diesem Punkt genannten Gründen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den zwischen den Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarungen nichts anderes vorgesehen ist.
13.16. Der Abschnitt 13.15 oben wird nicht angewendet, wenn:
13.16.1. der Verlust, Diebstahl oder die widerrechtliche Aneignung eines Zahlungsinstruments für den Zahler vor einer Zahlung nicht erkennbar war, es sei denn, der Zahler hat betrügerisch gehandelt; oder
13.16.2. der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters, eines Vertreters oder einer Niederlassung des Unternehmens oder eines Unternehmens, an das seine Aktivitäten ausgelagert wurden, verursacht wurde.
13.17. Der Zahler trägt keine finanziellen Folgen, die sich aus der Verwendung des verlorenen, gestohlenen oder unterschlagenen Zahlungsinstruments nach der Benachrichtigung gemäss Abschnitt 12.1.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, es sei denn, der Zahler hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
13.18. Der Zahler (der Endnutzer ist) trägt alle Verluste im Zusammenhang mit nicht autorisierten Zahlungstransaktionen, wenn sie dadurch entstanden sind, dass der Zahler in betrügerischer Absicht gehandelt oder eine oder mehrere der in den Klauseln 13.1-13.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in zusätzlichen, zwischen den Parteien unterzeichneten, Vereinbarungen festgelegten Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt hat. In diesen Fällen findet der in Klausel 13.15 genannte Höchstbetrag keine Anwendung. Im Falle eines möglichen Betrugs durch den Kunden informiert SONECT Europe den Regulator über einen solchen Verdacht gemäss den Regeln der von dem Regulator erstellten Mitteilung.
13.19. Wird der Zahlungsvorgang über SONECT Europe als Zahlungsinitiierungsdienstleister eingeleitet, erstattet der kontoführende Zahlungsdienstleister den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Geschäftstages, zurück und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.
13.20. Haftet SONECT Europe als Zahlungsanbahnungsdienstleister für die nicht autorisierte Zahlungstransaktion, so entschädigt er den kontoführenden Zahlungsdienstleister auf dessen Verlangen unverzüglich für die Verluste oder Beträge, die infolge der Rückerstattung an den Zahler entstanden sind, einschliesslich des Betrags der nicht autorisierten Zahlungstransaktion.
13.21. Wenn SONECT Europe als Zahlungsinitiierungsdienstleister agiert und der Kunde nicht autorisierte oder falsche Zahlungstransaktionen auf dem Konto bemerkt, muss der Kunde sich direkt mit seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister in Verbindung setzen. Jeder Antrag auf eine Rückerstattung gemäss den Klauseln 13.19 und 13.28 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters für die Kontoführung.
13.22. Das Konto kann auf Initiative des Kunden gesperrt werden und / oder das Konto (einschliesslich des Zahlungsinstruments, wenn dieses dem Kunden überlassen wird) kann gesperrt werden, wenn der Kunde einen entsprechenden Antrag an SONECT Europe stellt. SONECT Europe hat das Recht zu verlangen, dass der Antrag des Kunden auf Sperrung des Kontos (einschliesslich des Zahlungsinstruments, wenn dieses dem Kunden überlassen wird) nachträglich schriftlich oder auf eine andere für SONECT Europe akzeptable Weise genehmigt wird.
13.23. Wenn SONECT Europe begründeten Zweifel hat, dass der unter Punkt 13.22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Antrag nicht vom Kunden gestellt wird, hat SONECT Europe das Recht, die Sperrung des Kontos (einschliesslich des Zahlungsinstruments, wenn dieses dem Kunden zur Verfügung gestellt wird) abzulehnen. In diesem Fall haftet SONECT Europe nicht für Verluste, die sich aus der Nichteinhaltung des genannten Antrags ergeben können.
13.24. Andere Bedingungen für die Haftung der Parteien für die nicht autorisierten Zahlungstransaktionen können in den Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien angegeben werden.

Haftung von SONECT Europe für die ordnungsgemässe Ausführung des Zahlungsverkehrs

13.25. Bei unsachgemäßer Ausführung des Zahlungsverkehrs und wenn der Kunde die juristische Person ist, haftet SONECT Europe nur bei Verschulden von SONECT Europe. SONECT Europe haftet nicht für Fehler Dritter.
13.26. Wenn der Kunde, der den Zahlungsauftrag auslöst, einen Zahlungsauftrag unter Angabe einer eindeutigen Kennung ausführt, gilt dieser Zahlungsauftrag als ordnungsgemäss ausgeführt, wenn er gemäss der angegebenen eindeutigen Kennung ausgeführt wurde.
13.27. Wenn der Kunde (Zahler) den Zahlungsauftrag ordnungsgemäss auslöst und die Zahlungstransaktion nicht ausgeführt wird oder die Zahlungstransaktion fehlerhaft ist, erstattet SONECT Europe dem Zahler unverzüglich den Betrag der nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungstransaktion zurück und stellt gegebenenfalls das belastete Konto wieder auf den Stand zurück, auf dem es sich ohne die fehlerhafte Zahlungstransaktion befunden hätte.
13.28. Wird ein Zahlungsauftrag vom Kunden (Zahler) über SONECT Europe als Zahlungsinitiierungsdienstleister initiiert, erstattet der kontoführende Zahlungsdienstleister dem Zahler den Betrag der nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungstransaktion zurück und stellt gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand zurück, auf dem es sich ohne die fehlerhafte Zahlungstransaktion befunden hätte.
13.29. Wenn SONECT Europe als Zahlungsinitiierungsdienstleister für die nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung des Zahlungsvorgangs haftet, entschädigt er den kontoführenden Zahlungsdienstleister auf dessen Verlangen unverzüglich für die Verluste oder Beträge, die durch die Rückerstattung an den Zahler entstanden sind.
13.30. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung von SONECT Europe für die Nichtausführung oder fehlerhafte Ausführung der Zahlungstransaktion, wie in den Klauseln 13.27-13.29 oben angegeben, nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
13.31. SONECT Europe haftet für den ordnungsgemäss ausgelösten Zahlungsauftrag zu den Bedingungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder in den zwischen den Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarungen festgelegt sind.
13.32. SONECT Europe haftet für die Anwendung der Kommissionsgebühren oder die Rückerstattung der bereits gezahlten Kommissionsgebühr, falls der Zahlungsauftrag durch Verschulden von SONECT Europe nicht oder nicht ordnungsgemäss ausgeführt wurde.
13.33. SONECT Europe haftet nicht für indirekte Verluste des Kunden, die mit dem nicht oder nicht ordnungsgemäss ausgeführten Zahlungsauftrag zusammenhängen. SONECT Europe haftet nur für die direkten Verluste des Kunden.
13.34. SONECT Europe haftet nicht für Ansprüche, die zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen erhoben werden, und solche Ansprüche werden von SONECT Europe nicht überprüft. Der Kunde kann den Anspruch an SONECT Europe nur in Bezug auf die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von SONECT Europe einreichen.
13.35. Haftungsbeschränkungen von SONECT Europe werden nicht angewendet, wenn solche Beschränkungen durch das geltende Recht verboten sind.

14. Bedingungen für die Rückerstattung der Beträge von Zahlungsvorgängen, die vom oder über den Zahlungsempfänger veranlasst wurden, an den Zahler

14.1. Der Kunde (Zahler) hat das Recht, von SONECT Europe den gesamten Betrag der autorisierten und bereits ausgeführten Zahlungstransaktion, die vom oder durch den Zahlungsempfänger initiiert wurde, zurückzufordern. Dem Zahler entstehen keine Verluste aufgrund von Zinsen, die an SONECT Europe zu zahlen sind oder von SONECT Europe zu fordern sind, vorausgesetzt, dass beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:
14.1.1. Bei der Autorisierung der Zahlungstransaktion ist der genauer Betrag nicht angegeben;
14.1.2. der Betrag der Zahlungstransaktion den Betrag übersteigt, den der Kunde (Zahler) unter Berücksichtigung seiner bisherigen Ausgaben, der Vertragsbedingungen und anderer Umstände, mit Ausnahme der Umstände im Zusammenhang mit dem Währungsumtausch, vernünftigerweise hätte erwarten können, wenn bei der Ausführung der Zahlungstransaktion der zwischen dem Kunden (Zahler) und SONECT Europe vereinbarte Währungsumtausch angewandt wurde. Wenn der Kunde (Zahler) bei der Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion den maximal zulässigen Betrag solcher Zahlungstransaktionen (eine Zahlungstransaktion oder mehrere solcher Zahlungstransaktionen, die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden) angibt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde (Zahler) mit diesem bestimmten Höchstbetrag der Zahlungstransaktionen vernünftigerweise hätte rechnen können.
14.2. Auf Anfrage von SONECT Europe muss der Kunde (Zahler) unverzüglich Auskunft über das Vorliegen der in den Punkten 14.1.1-14.1.2 genannten Bedingungen geben.
14.3. Der Kunde (Zahler) hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Beträgen von Zahlungstransaktionen, die von oder durch den Empfänger gemäss Klausel 14.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeleitet wurden, wenn der Kunde (Zahler) SONECT Europe und SONECT Europe direkt seine Zustimmung gegeben hat oder der Zahlungsempfänger dem Kunden (Zahler) die Informationen über die zukünftige Zahlungstransaktion in der vereinbarten Weise zur Verfügung gestellt oder die Bedingungen geschaffen hat, sich mindestens 4 (vier) Wochen vor der geplanten Ausführung der Zahlungstransaktion damit vertraut zu machen.
14.4. Der Kunde (Zahler) hat das Recht, von SONECT Europe innerhalb von 8 (acht) Wochen nach dem Tag, an dem das Geld vom Konto abgebucht wurde, die Rückerstattung des Betrags der vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungstransaktion zu verlangen.
14.5. Nach Erhalt des Antrags des Kunden (Zahlers) auf Rückerstattung des Betrags der Zahlungstransaktion erstattet SONECT Europe den gesamten Betrag innerhalb von 10 (zehn) Werktagen oder gibt die Gründe für die Verweigerung der Rückerstattung und das Verfahren zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Verweigerung an. Wenn der Betrag der Zahlungstransaktion an den Zahler zurückerstattet wird, werden die an SONECT Europe gezahlten Provisionen, die mit der Ausführung dieser Zahlungstransaktion zusammenhängen, nicht zurückerstattet.
14.6. Die Bedingungen für die Rückerstattung der Beträge der vom oder durch den Zahlungsempfänger veranlassten Zahlungstransaktionen an den Zahler, wie in den Klauseln 14.1-14.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oben angegeben, werden nur dann angewendet, wenn der Kunde ein Endnutzer ist.

15. Höhere Gewalt

15.1. SONECT Europe und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung der Verpflichtungen oder für die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung durch höhere Gewalt verursacht wurde (z.B. durch höhere Gewalt, Krieg, Blockade unter kriegsähnlichen Bedingungen, Embargos, Aufstände, staatliche Einschränkungen, Arbeitsunruhen, Unfälle, Epidemien, Quarantäne, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion, unvorhergesehene Änderungen der Umstände oder andere Ursachen, die sich der Kontrolle von SONECT Europe entziehen);
15.2. Der Kunde wird SONECT Europe innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach dem Tag des Eintritts solcher Umstände über die höhere Gewalt im SONECT Europe System per E-Mail oder schriftlich informieren.
15.3. SONECT Europe wird den Kunden über das persönliche Konto des Kunden und per E-Mail über die Umstände höherer Gewalt informieren.

16. Fehler

16.1. Wenn der Kunde feststellt, dass ihm nicht ihm gehörenden Gelder auf sein Konto überwiesen wurden, muss dieser SONECT Europe unverzüglich darüber informieren. In solchen Fällen wird dem Kunden als nicht autorisierter Empfänger der überwiesenen Gelder der Zahlungstransaktion das Recht entzogen, über die überwiesenen Gelder zu verfügen, und der Kunde muss diese Gelder unverzüglich auf das von SONECT Europe angegebene Konto überweisen.
16.2. SONECT Europe hat das Recht, die Beträge, die dem Konto durch eigenes Verschulden ohne gesonderte Zustimmung des Kunden als nicht autorisierter Empfänger von überwiesenen Geldmitteln der Zahlungstransaktion unrechtmässig gutgeschrieben wurden, zu belasten und diese an den rechtmässigen Empfänger zu überweisen.
16.3. Wenn die auf dem Konto verfügbaren Mittel für die Belastung falsch gutgeschriebener Gelder nicht ausreichen, muss der Kunde den entsprechenden Geldbetrag innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach der Anfrage von SONECT Europe auf das von SONECT Europe angegebene Konto zurückzahlen.

17. Streitigkeiten des Kunden mit SONECT Europe

17.1. Bei der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten handeln die Parteien nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Angemessenheit und des guten Glaubens. Die Parteien bemühen sich, untereinander zu verhandeln.
17.2. SONECT Europe ist bestrebt, alle Streitigkeiten mit dem Kunden gütlich, schnell und zu für die Parteien akzeptablen Bedingungen zu lösen und auch bei Verhandlungen zwischen den Parteien zu vermitteln. Im Falle einer Streitigkeit wird die andere Partei ermutigt, sich direkt an SONECT Europe zu wenden.
17.3. Der Kunde kann eine Beschwerde über die Dienstleistungen von SONECT Europe einreichen, indem er eine vollständige Erklärung der Forderung und/oder Beschwerde über das Kundenkonto oder per E-Mail einreicht.
17.4. Die Beschwerde muss einen Hinweis auf Umstände und Dokumente enthalten, die als Grundlage für die Beschwerde gedient haben. Wenn der Kunde seine Beschwerde auf Dokumente stützt, die SONECT Europe nicht besitzt, muss der Kunde diese Dokumente oder deren Kopien vorlegen.
17.5. Nach Eingang einer Beschwerde des Kunden bestätigt SONECT Europe den Eingang der Beschwerde und gibt die Frist an, innerhalb derer die Antwort vorgelegt wird. In jedem Fall kann die Frist für eine Antwort unterschiedlich sein, da sie direkt vom Umfang und der Komplexität der eingereichten Beschwerde abhängt. SONECT Europe wird sich bemühen, dem Kunden die Antwort innerhalb der kürzest möglichen Zeit, jedoch nicht später als 15 (fünfzehn) Werktage, zukommen zu lassen. Sollte SONECT Europe nicht in der Lage sein, die endgültige Antwort innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen zu geben, wird SONECT Europe den Kunden darüber informieren und die Zeit angeben, zu der die Antwort gegeben wird, wobei die Frist nicht länger als 35 (fünfunddreissig) Werktage sein darf. Die vom Kunden eingereichten Beschwerden werden kostenlos gelöst.
17.6. Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Endnutzer ist, hat der Kunde das Recht, bei der Litauischen Nationalbank die Beilegung einer Streitigkeit mit der SONECT Europe zu beantragen, wobei es sich um eine alternative Streitschlichtung zwischen Finanzdienstleistern und einem Verbraucherinstitut handelt und folgende Bedingungen und Verfahren beachtet werden müssen:
a. Bevor der Kunde bei der Litauischen Nationalbank einen Antrag auf Beilegung von Streitigkeiten stellt, muss er bei der SONECT Europe einen Antrag stellen, in dem er die Umstände der Streitigkeit und seine Forderung angibt. Der Kunde muss sich spätestens innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag, an dem er von der möglichen Verletzung seiner Rechte Kenntnis erlangt hat, an SONECT Europe wenden;
b. im Falle, dass die Antwort von SONECT Europe den Kunden nicht zufrieden stellt oder der Kunde keine Antwort von SONECT Europe innerhalb der im Abschnitt 17.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen erhalten hat, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 1 (einem) Jahr nach der Kontaktaufnahme mit SONECT Europe bei der Litauischen Nationalbank die Beilegung von Streitigkeiten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kunde das Recht, bei der Litauischen Nationalbank einen Antrag auf die Beilegung desselben Streitfalls zu stellen;
c. Der Kunde kann bei der Litauischen Nationalbank einen Antrag auf eine Streitigkeit mit der SONECT Europe stellen:
-über das elektronische Streitbeilegungsinstrument „E-Government Gateway“;
-durch Ausfüllen des Verbraucherantragsformulars, das auf der Website der Litauischen Nationalbank zur Verfügung steht, und Einreichen des Formulars an den Aufsichtsdienst der Litauischen Nationalbank unter Žalgirio g. 90, LT-09303, Vilnius, Litauen, oder per E-Mail [email protected];
-durch das Ausfüllen des kostenlosen Formulars, das an den Aufsichtsdienst der Litauischen Nationalbank unter der Adresse Žalgirio g. 90, LT-09303, Vilnius, Republik Litauen, oder per E-Mail an [email protected] gesendet wird.
d. Weitere Informationen über das Streitbeilegungsverfahren sind auf der Website der Litauischen Nationalbank verfügbar: https://www.lb.lt/en/dbc-settle-a-dispute-with-a-financial-service-provider.
17.7. Umgang mit Beschwerden. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die SONECT Europe gegen die Gesetzgebung zur Regulierung des Finanzmarktes verstossen hat, hat er das Recht, bei der Litauischen Nationalbank eine Beschwerde über mögliche Verstösse gegen die Gesetzgebung des Finanzmarktes einzureichen.
17.8 Die Beschwerde des Kunden bei der Bank von Litauen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden:
17.8.1.an der Adresse: Totorių g. 4, LT-01121, Vilnius, Republik Litauen oder Žalgirio g. 90, LT-09303, Vilnius, Republik Litauen;
17.8.2. per E-Mail: [email protected] oder [email protected];
17.8.3. per Fax (8 5) 268 0038;
17.8.4.Ausfüllen eines elektronischen Links in der dafür vorgesehenen Rubrik der Website der Bank von Litauen;
17.8.5. mit anderen von der Bank von Litauen festgelegten Mitteln.
17.9. Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, können die Streitigkeiten vor den Gerichten der Republik Litauen gemäss dem in den Gesetzen der Republik Litauen festgelegten Verfahren gelöst werden.

18. Beendigung der allgemeinen Regeln

18.1. Die zwischen SONECT Europe und dem Kunden abgeschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, nachdem der Kunde den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat und der dies von SONECT Europe genehmigt wurde, mit Ausnahme der in Klausel 19.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle.
18.2. Die vorliegenden Allgemeinen Regeln gelten für einen unbegrenzten Zeitraum, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
18.3. Alle anderen Vereinbarungen über Zahlungsdienste bleiben für den darin angegebenen Zeitraum in Kraft.
18.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder andere Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und SONECT Europe geschlossen wurden, können auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien gekündigt werden.
18.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder andere Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und SONECT Europe abgeschlossen wurden, können von jeder Partei einseitig gekündigt werden.
18.6. Der Kunde hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu kündigen, ohne sich an ein Gericht zu wenden, indem er SONECT Europe dreissig (30) Kalendertage im Voraus schriftlich darüber informiert. Wenn der Kunde die Vereinbarung kündigt, wird SONECT Europe das ausgegebene elektronische Geld auf das vom Kunden gewählte Konto in Übereinstimmung mit den in den vorliegenden AGBs festgelegten Regeln zurückerstatten. Der Kunde muss dies einen Tag im Voraus über das SONECT Europe System oder per E-Mail mitteilen und/oder eine Anfrage stellen.
18.7. SONECT Europe hat das Recht, diese auf unbestimmte Zeit geschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine entsprechende Mitteilung mindestens 60 (sechzig) Kalendertage vor dem Datum der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, sofern gesetzlich nicht anders festgelegt. SONECT Europe muss den Kunden (60) sechzig Tage im Voraus über das SONECT Europe System (Kundenkonto) und zusätzlich per E-Mail benachrichtigen. SONECT Europe kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kündigen, wenn der Kunde mehr als 12 (zwölf) aufeinander folgende Monate keine Zahlungstransaktionen durchgeführt hat. Vor der Kündigung gemäss einer solchen rechtlichen Grundlage, wie sie in diesem Abschnitt definiert ist, kontaktiert das Unternehmen den Kunden, um die weitere Benutzung des eröffneten Kontos oder eine allfällige Beendigung der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zu klären. Falls der Kunde seit mehr als 12 (zwölf) Monaten keine Zahlungstransaktionen getätigt hat, folgt SONECT Europe der Entscheidung des Direktors der Aufsichtsabteilung der Litauischen Nationalbank vom 18. Dezember 2017 Nr. 241-229.
18.8. Im Falle der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zieht SONECT Europe vom Konto des Kunden Geldbeträge ab, die für die dem Kunden erbrachten Leistungen von SONECT Europe zu zahlen sind, sowie Mahngebühren, Gebühren, Verluste und andere Beträge, die an Dritte oder den Staat gezahlt wurden und die SONECT Europe durch das Verschulden des Kunden entstanden sind. Falls der Geldbetrag auf dem Konto (oder den Konten) von SONECT Europe des Kunden nicht ausreicht, verpflichtet sich der Kunde, die bereitgestellten Beträge innerhalb von 3 (drei) Werktagen auf das Konto von SONECT Europe zu überweisen, wobei alle in dieser Klausel angegebenen Beträge gedeckt werden. Falls SONECT Europe einen Teil der an Dritte gezahlten Beträge zurückerhält, verpflichtet sich SONECT Europe, die zurückerhaltenen Beträge unverzüglich an den Kunden zurückzugeben.
18.9. Falls der Kunde nach der Beendigung der Vereinbarung zwischen SONECT Europe und dem Kunden kein Mittel für elektronisches Geld wählt, kann (aber ist nicht verpflichtet) SONECT Europe das elektronische Geld des Kunden durch die Rücknahme von elektronischem Geld, das zum Zeitpunkt der Rücknahme verfügbar ist, einlösen.
18.10. Bei Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde – auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger – die Aufschlüsselung aller während der gesamten Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführten Zahlungsvorgänge bis zu 36 Monate vor dem Datum der Beendigung.
18.11. Die Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderer Vereinbarungen befreit den Kunden nicht von der angemessenen Ausführung aller bis zur Beendigung entstandenen Verpflichtungen gegenüber SONECT Europe.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Die AGBS gelten zwischen dem Kunden und SONECT Europe, daher hat keine andere Person das Recht, eine dieser Bedingungen durchzusetzen. Weder SONECT Europe noch der Kunde muss die Zustimmung einer anderen Person einholen, um diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beenden oder Änderungen daran vorzunehmen.
19.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gegebenenfalls abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen über Zahlungsdienstleistungen unterliegen den Gesetzen der Republik Litauen und werden gemäss diesen ausgelegt, einschliesslich der Fälle, in denen eine Streitigkeit zwischen dem Kunden und SONECT Europe in die Zuständigkeit eines Gerichts eines anderen Staates fällt.
19.3. Falls ein Teil dieser Allgemeinen Bestimmungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil von den übrigen Allgemeinen Bestimmungen abgetrennt, die weiterhin in dem gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar sind.
19.4. Die Titel der Abschnitte und Artikel der AGBs dienen ausschliesslich der Bequemlichkeit der Parteien und können nicht für die Auslegung der Bestimmung der vorliegenden AGBs verwendet werden.
19.5. Die Parteien sind gegenüber dem Staat und anderen Subjekten unabhängig voneinander für die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich. SONECT Europe haftet nicht für die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen des Kunden, die Berechnung oder Übertragung der auf den Kunden erhobenen Steuern.
19.6. SONECT Europe agiert in allen Fällen als unabhängige Partei der AGBs, die keine Kontrolle über Produkte und Dienstleistungen, die für die Nutzung der SONECT Europe-Dienste bezahlt werden, ausübt oder übernimmt. SONECT Europe übernimmt keine Haftung dafür, dass der Käufer, Verkäufer oder eine andere Partei die mit dem Kunden vereinbarten Geschäftsbedingungen erfüllt.
19.7. Wenn der Kunde ein Endnutzer ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege (auf elektronischem Wege) abgeschlossen werden, treten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag des Abschlusses der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
19.8. Der Kunde, der ein Endnutzer ist, kann innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag, an dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, durch eine Mitteilung an SONECT Europe über das Kundenkonto und andere elektronische Mittel (z.B. per E-Mail oder Telefon) auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen.
19.9. SONECT Europe behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, an andere juristische Personen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die über eine Lizenz nicht unter der von SONECT Europe verfügen, mit vorheriger Benachrichtigung des Kunden gemäss dem in Abschnitt 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Verfahren abzutreten.